Er ist vollständig auf staatliche Hilfe angewiesen
Aus cvo6
				
								
				
				
																
				
				
								
				Stand 4.10.2013
Ich erhalte:
- Wohngeld
 - "Hilfe zur Pflege" nach SGB XII (für mein "Persönliches Budget")
 
Darüberhinaus:
- Prozeßkostenhilfe
 
Eigene Einnahmen sind:
- Erwerbsminderungsrente (netto ca. 900 EUR)
 - ein reduziertes Pflegegeld nach SGB XII in Höhe von 233,33 EUR (da das Pflegegeld nach SGB XI in Höhe von 700 EUR (Pflegestufe 3) restlos in mein "Persönliches Budget" eingeht