Erklärung des OL vom 29.5.2012

Aus cvo6
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Datum: 29.05.12

Erklärung Lenz, Oliver
Carl v. Ossietzky Str. 6 14471 Potsdam
und erklärt:

(x) Ich ziehe den Widerspruch zurück. in Bezug auf den nächtl. Hilfebedarf und AG-Anteile
Mir ist bekannt, dass damit dieses Verfahren beendet und auch die
Erhebung einer Klage vor dem Sozialgericht nicht mehr möglich ist.

( ) Ich halte den Widerspruch aufrecht. (x) im Bezug auf das gekürzte Pflegegeld, Sonn- und Feiertagszuschläge
Der Bedarf EGH wird auf 2h erhöht, Umlagen werden gewährt
Abhelfen abgewiesen wird der Nachtzuschlag, er wird in der neuen Bedarfsfeststellung berücksichtigt und die AG-Anteile wird ab

gez. O. Lenz
gez. S.

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