Eroerterungstermin vor dem SG Potsdam am 10.3.2014
Aus cvo6
Uhrzeit: 12:00-14:45
Teilnehmer*innen: Oliver Lenz mit Assistent BP und RA P. Klink (Kläger), RO (Buchhalter von OL), SW; Frau H. (LH), Frau S. (LH) (als Beklagte); eine Rechtsreferendarin; Richterin H.
Inhalt
- PK: Seit Sept. 2012 Gesundheitsverschlechterung von OL
- OL heult, wird von BP getröstet
- OL: PG nach SGB XII gehört nicht ins Budget
- LH: Es gibt Zahlungsdifferenzen, Zahlenwerk von OL nicht klar
- LH versteht nicht, warum gleiche Stundenzahlen z.B. bei Angestellter SW, zu unterschiedlichen Auszahlungsbeträgen führt
- OL, SW, RO: hier sind nur die Sollstunden zu sehen, der Auszahlungsbetrag ergibt sich aus den Zuschlägen (Überstunden, Nacht-, Sonntagsstunden)
- LH versteht nicht, warum gleiche Stundenzahlen z.B. bei Angestellter SW, zu unterschiedlichen Auszahlungsbeträgen führt
- Ri. H.: Hinter den Ergebnissen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens gehen wir nicht zurück.
- Ri. H.: Im jetzigen Verfahren geht es um den Zeitraum August 2012 bis Juli 2013
- LH bestreitet Angaben von OL (Wer hat wann wieviel gearbeitet)
- Es fehlen (angeblich) Nachweise.
- Ri. H.: Warum ist die LH gegen ihren Beschluß nicht in Beschwerde gegangen. Wenn die LH jetzt Angaben bestreitet, dann ist um so weniger zu verstehen, warum die LH nicht in Beschwerde gegangen ist?!
- Eindruck von BP: Vertreter*innen der LH wirken nicht souverän.
- Eindruck von OL: Frau S. und Frau H. können nichts entscheiden, weil ihre Vorgesetzte Frau G. in Urlaub ist. Frau G. könnte aber auch nichts entscheiden, ohne Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten. Die Kompetenz der Vertreter*innen der LH ist zu bestreiten.
- Ri. H.: Warum treffen wir uns? Gibt es Kompromißbereitschaft? Oder soll sie den Termin beenden und entscheiden?
- Ri. H.: Berechnungsmodell der LH (14 Stunden zu 100% und 10 Stunden zu 50%) geht nicht. Das sagt schon das Gutachten in einem Parallelprozeß.
- LH: PK verwendet das Modell selber und es ist auch im TVöD so vorgesehen.
- PK: Er hat das tatsächlich so mal früher betrachtet, aber nun weiß er es besser.
- PK: Die LH betreibt Rosinenpickerei. Die LH greift aus dem TVöD nur Punkte heraus, die ihr passen. Andere Punkte (wie z.B. Lohn) läßt sie einfach weg. Wörtlich: Wenn die LH so will, dann könnten wir auch über den Lohn reden. Er bezweifelt, daß dies die Stadt will.
- LH: PK verwendet das Modell selber und es ist auch im TVöD so vorgesehen.
- Ri. H.: Wenn es zum LSG geht, dann wissen erst in 3-5 Jahren bescheid.
- LH will Löhne nur wie im Krankenhaus zahlen, d.h. mit "aktiver Bereitschaft", die nur zu 50% zu bezahlen ist.
- SW: Für 3,50 € und ohne Zuschläge arbeitet sie nicht. Sie ist examinierte Krankenschwester. Diese sittenwidrige Bezahlung kann doch nicht Ziel der LH sein.
- LH redet wieder von "Bereitschaftszeiten"
- SW: LH hat doch das Pflegetagebuch von OL. Die LH muß doch daher wissen, daß es "Bereitschaft" bei OL nicht gibt. Sie ist ständig mit Assistenz beschäftigt.
- PK: Beschreibt Situation von OL und appelliert an die LH, angemessen zu reagieren.
- LH: Wiegelt ab.
- Ri. H.: Im zitierten Fall aus Düsseldorf, bei dem es "aktive Bereitschaft" gab, ging es nur um die Hälfte des hier zur Debatte stehenden Betrages.
- Ri. H.: Ich wollte über Stundensätze reden und nicht über Bereitschaftszeiten. Ich will dauernd über schon gelöste Probleme reden. Sinngemäß: Es gibt keine Bereitschaft, nur Arbeitszeit.
- PK: Das Ag-Brutto von 9,42 €/Stunde ergibt ein An-Brutto von 7,75 €/h.
- PK: Es fehlen Regiekosten, Berufshaftpflicht.
- PK: Es sind noch KK-Beiträge offen.
- PK: Im Bescheid stehen 146,66 € Pflegegeld SGB XII
- LH: Das ist ein Fehler, das wird natürlich auf 233,33 € korrigiert. Widerspruch nicht notwendig, die LH bessert nach.
- PK: Problem der Unterdeckung, viele Angestellte von OL haben noch viel Geld zu bekommen.
- Ri. H.: Wendet sich an die LH: "Sie wollen doch keinen sittenwidrigen Löhne zahlen?" Sie könnte urteilen und das Urteil der Pressesprecherin geben. Dies würde ein sehr schlechtes Licht auf die Stadt Potsdam werfen.
- PK: Bitte den "Empfängerhorizont" der LH nicht auf dem Rücken des Behinderten austragen!
- PK: Kompromiß ja, aber nicht auf Kosten von OL; LH spielt auf Zeit.
- Ri.H.: Sie selber braucht das nicht für ein Urteil, aber wenn es der LH hilft, könnte sie ein weiteres Gutachten hinsichtlich Bereitschaft in Auftrag geben.
- Ri. H.: LH erkennt 24-Stunden-Bedarf von OL an, aber durch die "aktive Bereitschaft" wird das durch die Hintertür wieder aufgelöst. Was denn nun? Das kann doch nicht sein! Wörtlich: "Dann sind wir dicht an Absurdistan." Brauchen wir einen Gutachter, der erklärt, was 24-Stunden Assistenzbedarf bedeutet??
- LH will nochmals mit dem Vorgesetzten sprechen.
- OL: Mir laufen, ob der miesen Bezahlung, die Leute weg, z. B. CS, der sagt: da ist Hartz4 günstiger.
- SW: Was gibt es mehr als Pflegestufe 3+. Warum will die LH ein weiteres Gutachten?
- LH will sich nochmal innerhalb von drei Wochen beraten.
- LH bestreitet korrekte Mittelverwendung von OL. Zahlungen sind nicht nachvollziehbar. Es gibt Differenzen, gleiche Stundenzahl in den Monaten ergibt unterschiedliche Gehälter. s.o.
- RO: LH versteht offensichtlich die Abrechnung nicht. Wenn so, dann muß die LH einen Sachverständigen beauftragen, der ihr das erklärt.
- Ri. H.: Sie intreressieren nur die Stunden, nicht wer wann was getan hat. Das ist uninteressant. An OL gewandt: Sie sind doch ein erwachsener Mensch, machen sie das nicht. (diese detaillierten Angaben: was getan wurde, ob OL meditieren war, bei seinen Eltern kaffeetrinken oder sonstwas ist egal und hat niemanden zu interessieren. OL ist ein freier Bürger und muß niemandem sagen, was er wann gemacht hat.) Wörtlich: Verschonen Sie uns mit diesen Details.
- LH soll ca. 2800 € August 12 bis Juli 13 zahlen.