Eroerterungstermin vor dem SG Potsdam am 31.5.2013

Aus cvo6
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(Gedächtnisprotokoll von OL)

Anwesend

  • Richterin
  • Frau S. (Antragsgegnerin)
  • Frau G. (Antragsgegnerin)
  • zwei weitere Personen von der Stadtverwaltung (Hospitantinnen?)
  • Oliver Lenz (Antragssteller)
  • RA Peter Klink (Anwalt von Oliver Lenz)
  • Herr O. (Buchhalter von Oliver Lenz)
  • Frau W. (Assistentin von Oliver Lenz)

Vorwürfe der Gegenseite

  • Abrechnung sei nicht nachvollziehbar. Für den Zeitraum 02/12 - 01/13 wurden auf das Privatkonto insgesamt 8400,00 EUR Pflegegeld der Pflegekasse überwiesen. Den Kontoauszügen ist zu entnehmen, dass 4300,00 EUR davon dem Budgetkonto zugeführt wurden. Der Verbleib der Differenz sei noch zu klären bzw. nachzuweisen.
Der Nachweis ist nochmals und detailliert am 28.5. erfolgt. Überdies hat mein Buchhalter meine Nachweise buchhalterisch nachgerechnet. Er stellte fest, daß alles in Ordnung und korrekt nachgewiesen sei.
  • Es gäbe keine Dienstpläne ab Juli 2012
RA Klink blätterte in seinen Akten und wies auf die vorliegenden Dienstpläne in den Gerichtsakten (S. 23?) hin. Die Richterin blätterte, fand diese Dienstpläne und meinte: Ach das sind die Dienstpläne, das habe ich nicht erkannt. RA Klink sagte weiter, eine Form war ja nicht vorgeschrieben und für eine Festangestellte waren diese Pläne ausreichend. Mittlerweile gibt es eine andere Form. Ich selber sagte bei der Erörterung: Natürlich gab es, um mein Überleben zu sichern, Dienstpläne. Es bestand nur kein Anlaß, diese dem Amt zu übermitteln.
  • Die Antragsgegnerin meinte, daß sie erst jetzt von den neuen Mitarbeiter_innen erfahren hat.
  • 24h arbeiten gehe nur, wenn ausreichend Bereitschafts- und Ruhezeiten vorhanden seien. Bereitschaftszeit würde aber nicht voll vergütet.
Bereitschaftszeiten werden voll bezahlt. Da gibt es höchstrichterliche Urteile. Herr Otto gab mir am nächsten Tag eine Aufstellung. Links folgen.
    • Ich habe gesagt, daß es keine nennenswerten Bereitschaftszeiten gäbe. Nur wenn ich schlafe, sind etwas längere Ruhezeiten möglich. Es sei denn, ich kränkle, dann sind die Nächte sehr unruhig.
  • Ich müsse keinen Mindestlohn zahlen und es gäbe kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld, überdies gäbe ich zu viele Urlaubstage.
  • Eine andere Wohnung und ein E-Rolli erfordern weniger Assistenzzeit.
Das stimmt nicht. Unabhängig von der Wohnung und unabhängig vom Rollstuhl benötige ich Assistenz. RA Klink: Es gibt Rollstühle, die mit dem Mund zu bedienen sind. Aber dennoch benötigen die Insassen Assistenz, schließlich wollen sie auch mal etwas trinken, essen, auf Toilette gehen, etc.
  • SW sagte, dass sie nicht unter Mindestlohn arbeite; sie schilderte, daß es mir seit 2011 viel schlechter geht.
Die Stadt meinte, sie benötige ein neues Pflegegutachten, weil sie sich auf deren Ergebnis bezüglich des Bedarfes stützen. Im Ergebnis der Diskussion, wurde vereinbart, daß die Stadt einen Tag bei mir hospitiert, um sich selber von den Bedarfen zu überzeugen.


  • Ich habe gefragt, warum die "Kosten der Begleitperson", ich hatte den Antrag schon 2012 gestellt, nicht beschieden wurde und wenigstens abgelehnt worden ist. Dann könnte ich wenigstens Widerspruch einlegen und es ginge vorwärts.
'Es gab keine konkrete Reaktion der Stadt.

Meine Einschätzung

Die Verhandlung und deren Ergebnis hat mir nicht gefallen.

Mehrfach hat die Richterin folgende Worte verwendet: "Wir sind hier nicht bei 'Ziemlich beste Freunde'." Der Assistenznehmer im Film hätte genügend Geld gehabt! Der konnte sich das leisten. Ich hingegen würde Sozialhilfe begehren.

Das Behindertenrecht steht nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt! Daheim ist einem Heim immer vorzuziehen, unabhängig von den Kosten! Da gibt es genügend, auch gerichtsnotorische, Beispiele!

Außerdem: Ich hätte so viele ehrenamtliche Vereinsaktivitäten, es ist zu fragen, ob das Alles sein muß!

Niemand auf dieser Welt geht es etwas an, wie und womit ich meine Zeit verbringe! Das ist genehmigungsfrei!!

Und die Richterin verwies mehrfach darauf, daß 7 Arbeitskräfte schwer zu handhaben sind und wohl zu viele.

Ich benötige _Stunden_ und es ist egal, wieviele Arbeitskräfte dafür einzusetzen sind. Ob nun 4 40-Stunden-Kräfte oder 40 4-Stunden-Kräfte ist doch egal und hat nichts mit der Budgethöhe zu tun! Das ist meine Sache alleine!

Die Richterin meinte, daß mit dem PB Neuland betreten würde und in der Stadt, sie selber eingeschlossen, niemand Ahnung hätte. Man/frau müsse erst Erfahrung sammeln.

Wir sind mit einem Vergleich, geschlossen testweise und für einen Monat auseinandergegangen. Ich bedauere jetzt diesen Vergleich, weil er ungenügend ist und für mich nicht existenzsichernd. Danach erhalte ich 5750 EUR Persönliches Budget (und nicht wie bisher 2652,74 EUR). Mit anderen Worten: Die Antragsgegnerin haut mal eben das doppelte Budget heraus! Einfach so! Warum hat sie das nicht schon längst getan, sondern es bedarf offensichtlich eines Antrages auf EV???

Leider habe ich diesen Vergleich geschlossen. Mein Buchhalter hatte das ebenfalls abgenickt, um am nächsten Tag festzustellen, daß das Budget so nicht funktioniert. Ich müsse unterhalb des Mindestlohnes zahlen, und somit ist dieser Vergleich sittenwidrig.

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