Erweiterung meines Widerspruchs am 31.07.2012

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Oliver Lenz								Potsdam, 31.7.2012
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Erweiterung des Widerspruchs zu Ihrem Bescheid vom 23.6.2012: „Persönliches Budget als Arbeitgebermodell“

Sehr geehrter Herr L.,

im Bescheid vom 23.6.2012 wird das Pflegegeld nach SGB XII um zwei Drittel gekürzt. Wie ich aber bereits in meinem Widerspruch vom 23.3.2012 verlangt habe, genügt mir das verbleibende Pflegegeld nicht. Daher lege ich gegen die Kürzung in diesem Umfang Widerspruch ein.

Begründung: Aufgrund der Progression meiner Erkrankung nimmt mein Hilfebedarf ständig zu und ich benötige eine finanzielle Reserve, damit ich reagieren kann. Darüberhinaus habe ich 16 Stunden Assistenz (und jetzt 24 Stunden) beantragt, aber lediglich 8 Stunden erhalten. Ich benötige also das Pflegegeld nach SGB XII ganz dringend, weil meine Assistenzzeit nicht ausreicht.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Lenz

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