Gedächtnisprotokoll Budgetkonferenz am 21.3.2013

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Anwesende:

  • Oliver Lenz
  • Sabine Wohnig (Assistenz von OL)
  • RA Klink
  • Fr. S. (Stadt)
  • Hr. L. (Stadt)
  • Fr. ? (TK)
  • Fr. ? (Protokoll)
  • 13:45-15:45 Uhr

Behandlungspflege

  • Fr. ? von der TK: es werden 8,? € pro Tag für Behandlungspflege (Tabletten, Kompressionsstrümpfe) gezahlt, rückwirkend ab 01.10.2013 (Datum der Erstverschreibung der Behandlungspflege)
    • OL: seit Juli 2012 habe ich die Kompressionsstrümpfe, die Tabletten nehme ich schon länger. Daher ist das Geld vom Tag der Antragstellung zu zahlen.
      • TK: Nachweis des _Anlegens_ der Kompressionstrümpfe seit Juli erforderlich! Verschreibung von Behandlungspflege gab es erst ab Oktober.
        • OL: Da ich die Strümpfe bereits im Juli erhalten habe, ist es doch nur logisch, dass ich diese angelegt bekommen habe! Falls ich gewußt hätte, daß da noch eine Verschreibung des Anlegens erforderlich ist, hätte ich diese sofort beigebracht. Ich wusste dies aber nicht. Daraus, daß eine Verschreibung des Anlegens fehlt, kann man unmöglich ein Nichtanlegen kontruieren.
    • SW: 8,? € sind ausreichend für 3x Tablettengabe am Tag, Verabreichung von Spray, zweimaligem bzw. viermaligem (Bewegungsbad) An-und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen!? Für diese Summe würde m. E. keine Hauskrankenpflegefirma eine Fachkraft bezahlen können, um diese Leistung zu erbringen.
  • Fr.? von der TK: Bedingung für die Erbringung dieser Leistung ist eine monatliche Abrechnung der Leistung durch die Fachkraft sowie einen Nachweis Schulung der ungelernten Kräfte, falls diese bei Abwesenheit die Leistung erbringen.
  • Fr. ? von der TK: es werden 330 € im Monat für Therapien gezahlt.
    • OL: Das reicht nicht mal für eine Woche, geschweige denn für einen Monat. Daher ziehe ich meinen Antrag auf Budgetierung der Therapien zurück. Alles bleibt beim alten.
  • Stadt: Die KK solle sich an den Wegekosten (Kosten der Assistenz auf den Wegen) beteiligen.
    • TK: Die KK übernimmt Taxikosten bzw. einen Transport von Tür zu Tür. Nicht aber die Assistenz.
    • OL: Der reine Transport nützt mir nichts. Der Transport übernimmt nicht die Treppenraupe, das Umziehen, die Toilettengänge, das Umsetzen vor Ort. Das macht eine Assistenz. Da diese ohnehin notwendig ist, ist der Weg mit Rollstuhl möglich. Transportkosten (Taxi, ÖPNV) fallen nicht an.
  • RA Klink: Gestern habe ich Antrag auf einstweilige Verfügung beim Sozialgericht Potsdam eingereicht. Was meinem Mandanten widerfährt habe ich, wörtlich: "Sowas habe ich noch nicht erlebt!"
  • RA Klink: Es war die Aufgabe des Budgetbeauftragten (hier die Stadt Potsdam), notwendige Gutachten etc. anzufordern und andere Budgetträger zu beteiligen. Falls die Stadt da ihren Aufgaben nicht nachkommt, bleibt sie halt auf den Kosten sitzen.
    • Fr. S. bestreitet dies vehement.
    • RA Klink verweist auf das SGB und ein entsprechendes Urteil des BSG.
  • Auseinandersetzung bzgl. Gutachten zur Pflegestufe 3+
    • OL: Die Pflegekasse hat die 3+ abgelehnt. Ich käme nicht auf die notwendigen Minuten. Da ich aber nicht die 3+ brauchte, sondern die gutachterlichen Minuten des MDK für die Stadt, richtete sich mein Widerspruch lediglich gegen die im Gutachten genannten Minuten, nicht gegen den Bescheid insgesamt. Die Pflegekasse wußte gar nicht, was ich von ihr will...
    • Stadt: Wenn es keinen Widerspruch mehr gibt (OL ihn zurückgezogen hat), können man entscheiden.
    • OL: Ich behalte mir die Entscheidung vor. Ich habe am 9.3.2013 der Pflegekasse mitgeteilt, daß ich den Widerspruch zurückziehe, wenn ich ein korrigiertes Gutachten erhalte.
  • Die Stadt möchte eine vollständige Belegung der Irrläufer Fördervereinskonto. OL wird das bearbeiten.
  • Die Stadt bemängelt, dass nicht genug Pflegegeld aufgeführt wurde. OL: Das Pflegegeld ging bisher immer über mein Privatgirokonto und in der Tat hatte ich damals zwei Buchungen vergessen. Dies habe ich mittlerweile korrigiert. Damit dieser Fehler nicht wieder auftritt, habe ich die Pflegekasse gebeten, in Zukunft das Geld direkt auf mein Geschäftskonto zu überweisen. Die nächste Zahlung sollte bereits dorthin erfolgen.
  • Fr. S.: Am Monatsende war doch immer genug Geld auf ihrem Geschäftskonto vorhanden?!
    • OL: Mit dem Geld, was mir am Monatsende für den _folgenden_ Monat zugeht, bezahle ich immer die Schulden des _laufenden_ Monats (KK, Gehalt). Logischerweise ist da kurz vor diese Überweisung das Geschäftskonto voll.
  • Stadt: Dienstplan erforderlich
    • OL: folgt demnächst
  • Stadt: Wieso bekommt Frau W. so einen hohen Stundensatz von über 10 €? Es wurden doch nur 7,75 € bewilligt?!
    • OL: da Nachts, am Samstag und am Sonntag, sowie an Feiertagen Zuschläge anfallen, ergibt sich das halt.
    • SW: Ein Gehalt von 7,75 € für eine ausgebildete Fachkraft mit Zusatzausbildung ist sittenwidrig!
      • Stadt: OL braucht keine Fachkraft, ungelernte Kräfte könnten auch assistieren.
  • Stadt: Eine neue Zielvereinbarung für OL zum 1.4. geht zu.
    • OL: "Nehmen Sie bitte das unsägliche 'Wechsel des Studienganges' heraus. Das gehört offensichtlich nicht in meine Zielvereinbarung."
      • Stadt: Ja.
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