Gespraechstermin am 29.05.12

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

  • Ort: Zi. 155, Haus 2
  • zeit:

Teilnehmer_innen Stadt

  • Fr. L. (Behindertenbeauftragte)
  • Fr. S. (für Pflege zuständig)
  • Fr. G. (Widerspruchsabteilung)
  • Hr. L.

Teilnehmer_innen Lenz

  • Oliver Lenz
  • Fr. W. (Assistenz)

Gesprächsverlauf

Hr. Lenz:

  • er hat eine 40h-Std-Kraft eingestellt und deckt den restlichen Bedarf mit Honorarkräften ab
  • damit ist er flexibel und es ist vermutlich preiswerter, als eine weitere Beschäftigte
  • er zahlt 10 € pro Stunde Honorar
  • er hat einen Pool von ca. fünf Leuten und keine Probleme
  • er führe seit April streng einen Dienstplan. Im Gegensatz zu febr. u märz, wo er teilweise verwahrlost war, ist jetzt die pflege immer gesichert; er hat das lernen müssen.
  • er komme jedoch finanziell nicht zurecht, so habe er noch kein Maigehalt an Fr. W. zahlen können
  • seine Mutter muss weiterhin pflegerisch tätig sein
  • Frage: Wo steckt mein Fehler, warum komme ich nicht klar?
  • Er übergibt zwei Listen: einmal die Stundenabrechnung, zum anderen die Buchhaltung.

Fr. G.:

  • möchte zuerst über den Widerspruch reden, er wäre in einigen Punkten begründet
  • es liegt eine neue Kostenkalkulation der Stadt vor, die alte war fehlerhaft, es wurde nachgebessert

Hr. Lenz:

  • zunehmend besteht nachts Hilfebedarf.
  • das Umsetzen ist immer mehr erschwert; mit hilfe von Fr. W. demonstriert er das umsetzen

Fr. S:

  • laut des vorliegenden Gesprächsprächsprotokolls hätten Herr Lenz geäußert, er benötige nachts keine Hilfe
  • darum sind Nachtzuschläge z. Zt. nicht enthalten, ab Juli solle Herr Lenz einen Ergänzungsantrag stellen

Fr. W:

  • verweist auf die Pflegestufe 3, die nicht gewährt worden wäre, ohne nächtlichen Hilfebedarf
  • der Stadt liegt das Gutachten vor

Fr. S:

  • erläutert, wie aus beantragten 16 Stunden täglicher Assistenz 7,5 Std errechnet wurden
  • aus den Angaben von Herrn Lenz wurden 5 h Pflege und 1 h Hauswirtschaft errechnet

Hr. L:

  • er ermittelte 1 bis 2 h für ehrenamtliche Tätigkeit täglich und 4 h wöchentlich für Teilhabe am sozialen Leben
  • die ehrenamtliche Tätigkeit wurde analog von regulären Arbeitsverhältnissen berücksichtigt
  • die Pflege wird aus dem Pflegetopf bezahlt und die Mobilität aus der Eingliederungshilfe
  • die ermittelten 4 Stunden wöchentlich für Teilhabe am kulturellen Leben ergeben sich aus den Grundsätzen der Stadt Potsdam. Danach würden nichtbehinderte Menschen 4 h pro Woche am kulturellen Leben teilnehmen.

Herr Lenz:

  • weist darauf hin, daß er schon an einem (1) gewöhnlichen Mittwoch 4-5 h zum Go geht (kulturelles Leben!) und dabei für Toilettengänge und zum Getränkereichen Assistenz benötigt

Hr. L:

  • Toilettengänge sind ein pflegerischer Aspekt und gehören nicht zur Teilhabe
  • er fragt, ob nicht ein Elektrorollstuhl die Assistenz ersetzen könne

Herr Lenz:

  • nein, denn es gibt keine Unterstellmöglichkeit und ein Elektrollstuhl würde nicht die notwendige Assistenz ersetzen, die zum allerwenigsten darin besteht, Wege zurückzulegen

Hr. L:

  • weist darauf hin, dass Sozialhilfe nur ausgleicht, was aus anderen Töpfen nicht möglich ist. Und ob Herr Lenz schon einmal über den Umzug in eine behindertengerechte Wohnung mit Fahrstuhl nachgedacht habe.

Herr Lenz:

  • die Wohnung ist behindertengerecht bis auf die Treppe, die aber aufgrund der Treppenraupe kein Problem darstellt. Ein Umzug kommt nicht in Frage. Nach über 20 Jahren Mietdauer sei er fest im sozialen Umfeld verwurzelt und er sei auf dieses Umfeld angewiesen.

Herr L:

  • 2 Stunden Teilhabe und 6 Stunden Pflege ergeben 8 h Assistenz täglich, bisher waren es nur 7,5 h.
  • Fehler der Stadt: Sonn- und Feiertagsstunden waren falsch berechnet
  • Nachtzuschläge wurden bisher nicht berechnet aufgrund der Aussage von Herrn Lenz
  • Zuschläge für Schwangerschaft und Krankheit der Assistenten fehlten und wurden jetzt ergänzt
  • Fehler Lenz: die Arbeitgeberanteile waren enthalten

Herr Lenz:

  • hält nun eine Beschäftigung der Assistentin W. über die Krankenkasse für denkbar. Das wäre dann zwar eben kein selbstbestimmtes Budget mehr, aber für Fr. W. könnte sich ein besseres Gehalt ergeben

Hr. L.:

  • übergibt eine "to-do-Liste" der Krankenkasse an Fr. W., auf der Liste sind die erforderlichen Unterlagen aufgelistet

Fr. S.:

  • da das Pflegegeld voll in das Budget aufgeht, hat Herr Lenz Anspruch auf zusätzliches Pflegegeld nach SGB XII.
  • es wird aber um 2/3 gekürzt
  • der Anspruch war dem Amt bisher nicht bekannt, sie entschuldigen sich

Zusammenfassung

  • Herr Lenz zieht den Widerspruch bezüglich der Arbeitgeberanteile zurück
  • dem widerspruch wird abgeholfen in Bezug auf:
    • gekürztes Pflegegeld nach SGB XII
    • Sonn- und Feiertagszuschläge
    • die Eingliederungshilfe wird auf 2 h täglich erhöht
    • Kranken- und Schwangerschaftsumlagen werden gewährt
  • der Nachtzuschlag wird im Rahmen der Neufeststellung ab Juli berücksichtigt, ein Antrag ist zu stellen

neuer Termin

  • 20.6.2012 um 13:55 Uhr im Zimmer 155
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