Hausbesuch sozialpsychiatrischer Dienst am 24.07.14

Aus cvo6
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Inhaltsverzeichnis

Ort

Wohnung Lenz

Zeit

14:00-15:05

Wer

  • Frau F. (Sozialarbeiterin des sozialpsychiatrischen Dienstes)
  • Amtsarzt Dr. H. (Arbeitsgruppenleiter sozialpsychiatrischer Dienst der LH Potsdam)
  • Frau W. (Assistentin von OL)
  • OL

Verlauf

  • Gespräch in der Küche
    • Abfrage der benötigten Teilhabeleistungen
      • Antwort: Alles, außer verbaler Äußerungen, was wie zu tun ist.
    • Abfrage der jüngsten ärztlichen Befunde
      • Aushändigung in Kopie der letzten Befunde (Neuropsychologischer Befund vom 12.05.14, Therapiebericht der Physiotherapie P.)
    • Abfrage von medikamentösen Einnahmen
      • Sativex (aufgrund der Nebenwirkungen (depressive Verstimmung) aktuell nur im Kühlschrank, keine Einnahme
      • Tolperison (aufgrund von Wirkungslosigkeit jetzt nicht mehr)
      • Fampyra (gestern begonnen, dem ersten Anschein nach hilfreich)
    • Bemerkung der Frau F., daß es wohl mit meiner Wohnung "Probleme" gibt.
      • OL erläutert den Stand der Eigenbedarfskündigung. Die Klage auf Wohnungsräumung wurde in der ersten Instanz abgewiesen. Die Gegenseite ist aber in Revision gegangen und dort liegt der Vorgang jetzt, d.h. vor dem OLG. Wörtliche Einschätzung von OL: "Wenn hier kein Härtefall vorliegt (der die Fortsetzung des Mietverhältnisses bedingt), dann steht die Frage, was überhaupt ein Härtefall ist."
  • Präsentation der Verwaltungsdateien (Dienstplan, Finanzdatei) am Arbeitsplatz
  • Abfrage, wie oft in der Woche Physiotherapie
    • ca. 8x (Logopädie, Ergotherapie, Bobath, KG im Hausbesuch, Bewegungsbad)
  • Neurologische Untersuchung
    • durch Frau W. aufs Pflegebett gelegt
    • Blutdruck war 150/100, Puls 110 (beides relativ hoch)

Einschätzung

Eher freundliches Gespräch. OL hat um Kopie eines evtl. Gutachtens gebeten. -> Dr. H.: Falls ein Gutachten erstellt wird, bekommt OL eine Kopie.
In der Ankündigung des Hausbesuches fehlte der Hinweis auf den Grund/Zweck des Besuches?! Meine Vermutung: Es war ein Besuch zur Gutachtenerstellung, weil ich Eingliederungshilfe gem. SGB XII erhalte bzw. erhalten will.
Schwer vorstellbar, daß die Feststellung meiner Behinderung Sinn und Zweck war. Der Bedarf an 24-h-Assistenz ist unstrittig.
Wieder meine Vermutung: Es sollte ein Bild von meiner häuslichen Situation entstehen, denn es steht der Vorschlag der LH zum Umzug in eine WG und damit Bezug von "Sachleistungen" im Raum.
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