Honorarkräfte vs. Angestellte
Aus cvo6
Pro und Contra
Für Angestellte spricht die Weisungbefugnis des Arbeitsgebers.
Für Honorarkräfte spricht die größere Flexibilität beim Einsatz. Bei mir ist nur der Stundensatz vertraglich vereinbart, kein Stundenumfang. Mit anderen Worten: Ich bin belibig flexibel.
ABER: Den Honorarkräften kann ich keinen Dienst anordnen! Ich kann fragen, ja. Aber nicht anordnen, was ich bei Angestellten könnte! Ebenso bei Dienstplanänderungen. Ich kann fragen und drum bitten, aber bei Honorarkräften niemals anordnen!