Informationsgespräch am 16.8.2011
Aus cvo6
Anwesende:
- Oliver Lenz
- Herr L. (Stadt)
- Frau S. (Stadt)
- Frau Sch. (Stadt)
- Carola Fischer (forsea e. V.)
- W. (forsea e. V.)
- Praktikant (Stadt)
Lenz:
- Schilderung der derzeitigen Lebenssituation
- Pflegestufe II, Antrag auf III
- GdB 80
- geistige Fähigkeiten uneingeschränkt, motorisch kaum noch Fähigkeiten vorhanden
- Pflege durch Mutter (über 70 Jahre alt) – wohnhaft in der Nähe. Ergänzung: durch S.W.
- soziale Integration sehr gut, wenn Assistenz realisiert werden kann (z.B. Vorstandsarbeit in verschiedenen Vereinsvorständen)
- Transfer nur mit Assistenz möglich, da Nutzung einer Treppenraupe erforderlich
- Assistenz auch bei Toilettengängen erforderlich
- Stehen ist teilweise noch möglich (Vorführung der Stehfähigkeit)
- Funktionsfähigkeit der Hände: eingeschränkt und nur noch in einer Hand
- Assistenzleistung zu diesem Termin durch die Schwester
- diese Assistenz zahlt er selbst (8,- € pro Stunde)
- bisherige Zahlungsweise nur als Aufwandsentschädigungen im Notfall
- Ehrenamtlichkeit an der Montessori-Schule (Go-AG)
- Finanzen:
- Wohngeld
- Pflegegeld
- Rente
- Erfahrungsschilderung: 1x pro Jahr Chansonwerkstatt, die kürzlich stattfand und ohne Assistenz nicht mehr möglich ist.
- Hinweis des Amtes: Möglichkeit der Verhinderungspflege
- Möglichkeit eines Umzuges in eine behindertengerechte Wohnung: steht außer Frage, da er dort schon 20 Jahre lebt und außer der Treppe ist sie behindertengerecht
- Kinder (9 und 12 Jahre) kommen 1-2 mal die Woche
- Unterlagen der Sozialbehörde mussten mit Assistenz ausgefüllt werden
- Bedarf:
- An- und Auskleiden, Mobilitätshilfe (persönlicher Bedarf in Schriftform aufgezeigt)
- ein Verlassen des Hauses ist allein unmöglich
- E-Rollstuhl kann nicht genutzt werden, da im Haus keine Parkmöglichkeit besteht - daher Stoßhebelrollstuhl
- teilweise ist Schiebehilfe nötig
- Stoßhebelrollstuhl ist teilweise auch erforderlich für Therapiezwecke
- Hinweis Sozialbehörde: eventuell Beteiligung der Krankenkasse als weiterem Partner
- nochmalige Überlegung der Nutzung eines E-Rollstuhls: nur mit großem Umbauaufwand auf dem Gelände möglich
- Hinweis Lenz auf die Abhängigkeit, die auch mit E-Rollstuhl bestehen würde, da die Nutzung der Treppenraupe nach wie vor erforderlich wäre, sowie der Transfer in den E-Rollstuhl – eine Assistenz wäre dann ebenfalls erforderlich
- Organisation des Arbeitgebermodells:
- Pflege, Außerhausaktivitäten, Haushalt
- Sozialbehörde wünscht Konkretisierung des Bedarfes
- Lenz:
- Wunsch des Schwimmbadbesuches (Tag kann nicht festgelegt werden)
- Berücksichtigung von Spontanterminen wie bspw. soziale Kontakte
- keine Regelmäßigkeiten festlegbar z.B. Physiotherapie (wechselnde Termine)
- Toilettengänge außer Haus nie ohne Assistenz möglich
- Hinweis: ständig wechselndes Personal ist bei intimen Dingen nicht zumutbar (so die derzeitige Situation)
- Hinweis Lenz: jetzige Situation ist nicht mehr tragbar mit der Pflege durch die Mutter aufgrund deren Alter
- Sichtung der Unterlagen und Anfertigung von Kopien
- Sozialbehörde: Begründung des Bedarfes erforderlich (z.B. Assistenz bei Aktivitäten außer Haus erforderlich aufgrund der Toilettengänge)
- Lenz: Hinweis, dass diese Begründung bereits erfolgt ist
- Klärung des Begriffes des Begriffes „Arbeitgebermodell“
- Hinweis W.: auch die Anstellung von Honorarkräften fällt ins Arbeitgebermodell, da auch dann der Assistenznehmer Arbeitgeber ist
- Klärung, ob Honorarkräfte oder Festangestellte
- Hinweis W.: Honorarkräfte nur über Minijob möglich, da ansonsten der komplette Arbeitgeberanteil (Steuer, Krankenkasse,...) bei der Honorarkraft liegt und zu diesen Konditionen keine Arbeitnehmer zu finden sind bei derzeitiger Arbeitsmarktlage (ebenso Wegfall von Urlaubs-, Weihnachts-, Krankengeld)
- Ankündigung eines Hausbesuches
- Festlegung der Sozialbehörde als Beauftragter im Budgetverfahren
- Bsp. Lenz zur Alltagsbewältigung: 1-3 Stunden notwendig, um auf den Stuhl an einen Tisch zu kommen
- Aufstehhilfe ist beantragt
- derzeitige Hilfe teilweise durch Freundin (S.)
- Hinweis der Sozialbehörde auf die Anschaffung eines Pflegebetts: ist nicht vorhanden und von Herrn Lenz nicht gewünscht
- Lenz: Fortbewegung in der Wohnung nur kriechend möglich
- Fortbewegung in der Wohnung mit Rollstuhl ist nicht gewünscht
- Aufstehen ist gewünscht, da zeitweilige senkrechte Haltung für den Kreislauf erforderlich ist
- Lenz: Hinweis auf die derzeitige Abhängigkeit ohne Arbeitgebermodell und die damit verbundene Erpressbarkeit (keine verlässliche Hilfe!)
- Ziel des Arbeitgebermodells ist eine selbstbestimmte Lebensführung
- Sonstiges zur Situation:
- keine Versicherungen vorhanden
- kein Vermögen
- keine Betreuung
- Gutachten der Pflegekasse ist etwa 2-3 Jahre alt
- Krankenkassenwechsel vor etwa 6 Monaten von Barmer zur Techniker Krankenkasse
- derzeit Antrag auf Höherstufung der Pflegestufe (etwa seit 4-5 Wochen - Begutachtung steht aus) (Anforderung des Gutachtens wird somit abgewartet)
- Lenz: Kritik am Landesversorgungsamt bzgl. Antragsverfahren zur Höherstufung des GdB und entsprechender Merkzeichen (in der Vergangenheit „aG“ -> inzwischen bewilligt)
- Frau Schmidt: Bitte um telefonisch Rückmeldung, bzgl. des Gutachtertermins zur Höherstufung der Pflegestufung
- Herr L.: Aufschlüsselung des konkreten Bedarfs nur als Leitfaden (!)
- Hausbesuch Anfang/Mitte September
- Lenz: mit Assistenz wäre auch eine Berufstätigkeit unter 3 Stunden wieder denkbar
- in diesem Falle Beteiligung des Integrationsamtes zwecks Arbeitsassistenz
- Hinweis W.: Arbeitsassistenz unterliegt aufgrund der fehlenden Pflegetätigkeit einer geringeren Vergütung – eine „Assistenz aus einer Hand“ muss dennoch bei angemessener Vergütung gewährleistet werden.