Kinds in Obhutnahme

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Situation:

Kindsmutter hat 24/7-Assistenz, ständige Anwesenheit der Assistenz ist zwingend erforderlich, je nach Situation ist eine kurze Abwesenheit (längstens fünf Minuten) möglich. Es gibt darüber hinaus eine Familienhilfe. – Der Kindsvater ist Alkoholiker. Die beiden leben nicht zusammen. Drei Kinder sind betroffen: 0, 2, 7 Jahre.

Der Kindsvater ging mit den beiden älteren Kindern spazieren. Ich vermute, angetrunken. Wir wissen nicht, was jetzt passiert ist. Auf jeden Fall kam die Polizei und er wurde eine Nacht in Gewahrsam genommen. Die Kindsmutter (ich weiß jetzt nicht, wie sie informiert wurde) organisierte eine nahestehende Person, die die Kinder in Obhut nahm.

Einige Tage später schrieb das Jugendamt, daß das Kindswohl gefährdet sei und die beiden älteren Kinder deswegen aus der Familie genommen werden. Aktuell sind sie in einer Betreuungseinrichtung, bis über das weitere Vorgehen entschieden wird. Der Vater darf die Kinder gar nicht sehen; die Mutter darf das tun, zweimal wöchentlich je zwei Stunden.

Ohne nähere Kenntnis der Situation stelle ich fest:

Ein körperbehinderter Mensch darf die Kinder haben. Falls es erforderlich ist, erhält die Person Elternassistenz. Der Schutz der Familie ist ein Menschenrecht!! Das ist in zahlreichen nationalen und internationalen Gesetzen festgelegt; darüber müssen wir nicht diskutieren.

Interessant wird es, wenn (auch) eine seelische Beeinträchtigung vorliegt. Dann steht das Menschenrecht auf Familie dem Menschenrecht auf Schutz des Kindes gegenüber.

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