Lenz-hilfebedarfsfeststellung

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Vorschlag vorläufige Kostenübernahme

Durch die Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Gesundheitssoziale Dienste, Hegelallee 6-8, 14469 Potsdam

-Budget Beauftragter-

Für die Vorbereitung einer persönlichen Assistenz im Rahmen eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets für Herrn Oliver Lenz.

Die vorläufige Kostenübernahmeerklärung setzt sich aus den nachfolgenden Punkten zusammen. Näheres wird dann in der Zielvereinbarung geregelt. Diese Kostenübernahme gilt ab dem ... bis zum Abschluss einer verbindlichen Zielvereinbarung oder erledigt sich auf andere Weise, soweit die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Leistungsgewährung nicht mehr vorliegen.

Grundlage ist die Hilfebedarfserfassung für Lenz, Oliver und der hieraus resultierende Hilfeumfang.

1. Leistungen der Eingliederungshilfe

Bereich: Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Zielstellung: Hilfe bei der Bewältigung ehrenamtlicher Tätigkeit (Funktion in verschieden Vereinen)

Umsetzung: Nur unterstützende Tätigkeit die der Assistenznehmer behinderungsbedingt nicht selbst erledigen kann – hier einfache Handreichungen bei verschiedenen Bürotätigkeiten sowie Begleitung (Mobilität)

Stundenumfang: 1-2 Stunden pro Werktag Angestrebtes Ziel: Unterstützen und Finden einer besseren Organisationsstruktur, um so Herrn Lenz zu ermöglichen wieder einige Tätigkeiten selbst übernehmen zu können z. B. bessere Erreichbarkeit von Ordnern und deren Funktionalität, behindertengerechte Büroausstattung / Gestaltung

Bereich: Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichem Leben

Zielstellung: Sicherstellung der durch die Behinderung bedingten eingeschränkten Teilhabe

Umsetzung: Assistenz und Beistand – unterstützende und aktivierende Begleitung

Stundenumfang: 4 Stunden pro Woche


Gesamt Wochenstunden Eingliederungshilfe: 10 Stunden

Entspricht pro Tag: 1,5 Stunden

2. Leistungen zur Pflege

  • Bereich: Deckung des Grundpflegebedarfes im Ablauf des täglichen Lebens entsprechend der Pflegestufe III
  • Zielstellung:
    • Ausführen aller notwendigen pflegerischen Verrichtungen über die selbstorganisierte Assistenz, Grundsatz der aktivierenden Pflege.
    • Flexibilität bei der Inanspruchnahme von Hilfeleistungen.
    • Gewährleistung der pflegerischen Versorgung außerhalb der Häuslichkeit im Rahmen der Ehrenamtstätigkeit.
    • Entlastung der bisherigen Pflegepersonen, der Mutter und der Kinder
  • Umfang: 5 Assistenzstunden täglich unter Anrechnung der Pflegekassenleistung
  • Bereich: Deckung des Bedarfes an hauswirtschaftlichen Verrichtungen
  • Zielstellung: Ausführung der hauswirtschaftlichen Verrichtungen durch Assistenz
  • Umfang: 1 Assistenzstunde täglich unter Anrechnung der Pflegekassenleistung

Gesamtstunden Pflege

6 Stunden pro Tag

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