Mahnung der Bahn-BKK vom 20.06.16
Bahn-BKK
Herrn
Oliver Lenz
Mahnung
Rückständige Gesamtsozialversicherungsbeiträge der Firma
Oliver Lenz, Privater Haushalt
AZ: 25584264/7...
Sehr geehrter Herr Lenz,
nach unseren Feststellungen sind Sie der zu den Arbeitgeberpflichten verantwortlich handelnde....
Ihre Firma schuldet unserer Krankenkasse derzeit Gesamtsozialversicherungsbeiträge zuzüglich der Säumniszuschläge und Gebühren für die Zeit vom 01.10.2015 bis 31.05.2016 in Höhe von
- 1.403,03
In diesem Zusammenhang machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in dem geschuldeten Beträgen auch Arbeitnehmeranteile enthalten sind. …
Entgegen Ihren gesetzlichen Treuhandpflichten haben Sie diese Beträge ebenfalls nicht an uns weitergeleitet.
Eone solche Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen ist durch § 266a Strafgesetzbuch (StGB) unter anderem mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht; in besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren betragen.
ungeachtet der laufenden Zwangseintreibung geben wir Ihnen nochmals Gelegenheit, die Forderung unter Angabe der Betriebs-Nr.: 255 …
- spätestens bis zum 04.07.2016 vollständig auszugleichen.
Sollte bis zu diesem Termin wiederum kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, zwingen Sie uns, folgende weitere Maßnahmen zu veranlassen:
- Einreichung eines Insolvenzantrages beim Amtsgericht.
- Erstattunge einer Starfanzeige entsprechend § 266a StGB.
- Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
- Antrag auf Entzug der Gewerbeerlaubnis/Konzession.
Stundungsvereinbarungen schließen wir grundsätzlich nur gegen Vorlage einer Bankbürgschaft.
Lassen Sie bitte unsere eindringlichen Hinweise nicht unbeachtet. Helfen Sie auch in Ihrem eigenen Interesse mit, weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. V.