Mein Musterarbeitsvertrag

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Inhaltsverzeichnis

Arbeitsvertrag

Zwischen
Oliver Lenz (als Arbeitgeber)
wohnhaft: Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam

und

Max Mustermann (als Arbeitnehmer)
wohnhaft: Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam

Präambel

Der Arbeitgeber ist schwerbehindert. Um ihm ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, bedarf er der von ihm selbstorganisierten Assistenz.

§ 1 Tätigkeit

Der Arbeitnehmer wird ab dem … bei dem Arbeitgeber als persönliche Assistent zur Pflege und Assistenz sowie Begleitung im Krankenhaus und an sonstigen Aufenthaltsorten des körperbehinderten Arbeitgebers beschäftigt.

§ 2 Arbeitszeit

Es wird eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von … Stunden garantiert. Seitens des Assistenten besteht grundsätzlich die Bereitschaft, bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung sowie bei anderweitigen Engpässen über diese Mindestarbeitszeit hinaus zu arbeiten. Diese Mehrarbeit wird wie planmäßige Arbeit bezahlt.

§ 3 Entlohnung

Der Arbeitnehmer erhält Lohn entsprechend den Vorgaben der Landeshauptstadt Potsdam.

§ 4 Vergütungsanspruch

Sollte sich der Arbeitgeber einer stationären Heilbehandlung unterziehen müssen und die persönliche Assistenz nicht in Anspruch nehmen, so besteht kein Anspruch auf eine Vergütung ab dem übernächsten Monat.

§ 5 Urlaub

Der Arbeitnehmer erhält den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen. Der Urlaubsanspruch verringert sich für jeden Monat, in dem das Beschäftigungsverhältnis nicht bestanden hat, um 1/12.

§ 6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Kündigungsfristen

Die Kündigung muß schriftlich erfolgen.

§ 7 Schweigepflicht

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten und Umstände, die ihm im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses bekannt werden, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht erstreckt sich auf alle Umstände, die den Arbeitgeber betreffen. Im Zweifel hat sich der Arbeitnehmer über den Umfang der Schweigepflicht zu erkundigen und sich gegebenenfalls von der Schweigepflicht entbinden zu lassen. Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch gegenüber Angehörigen und Freunden. Dies gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

§ 8 Vertragsgrundlage

Das Arbeitsverhältnis ist auflösend bedingt durch den endgültigen Wegfall der Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger und/oder den Träger der Pflegeversicherung.

§ 9 Sonstige Vereinbarungen

Der Arbeitnehmer versichert, daß er mit Vertragsabschluß wahrheitsgemäß Auskunft über mögliche weitere Beschäftigungsverhältnisse gegeben hat. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages läßt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.

Potsdam, den …

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Arbeitgeber					Arbeitnehmer
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