Mein Schreiben vom 14.07.20

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Oliver Lenz Potsdam, 14.07.2020
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam
Tel./Fax: 0331-90 23 95
lenz@cvo6.de

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich für Soziales und Gesundheit
Bereich Gesundheitssoziale Dienste und Senioren
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Mein Antrag auf „Kosten der Begleitperson“ vom 28.06.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich Ihr Antwortschreiben auf meinen Antrag verlegt und beantworte es daher soweit ich mich erinnere.

Einen Kostenvoranschlag kann ich nicht vorlegen. Die Vermieter haben mir ihre Konditionen telefonisch mitgeteilt. Zu mehr sind sie aus Zeitgründen nicht bereit.

Ich schlage daher vor, dass ich Ihnen den Zahlungsbeleg im Anschluß an die Reise vorlege. Meine Assistenz will mir solange das Geld leihen.

Das Auto wird von meinem Sohn H. gefahren. Außer den Sachkosten entstehen hierdurch keine erstattungsfähigen Kosten.

Die Reisedaten haben sich etwas geändert. Die Anreise findet bereits am 02.08. statt. Somit gibt es fünf Übernachtungen. Mein Antrag lautet also:

Für eine geplante Reise vom 02.08.20 bis 07.08.20 nach Strodehne (Sternenpark Havelland, www.sternenpark-havelland.de) beantrage ich „Kosten der Begleitperson“ gemäß §22 Eingliederungshilfeverordnung (EinglHV). Durch meine Begleitperson entstehen mir folgende Kosten:

  • Unterkunft. Es werden 25 EUR pro Nacht für die Begleitung erhoben. Die fünf Nächte kosten mich also zusätzliche 125 EUR.
  • Die Fahrtkosten mit dem PKW. Wiederum ist umfangreiches Equipment zu transportieren, nämlich
    • Der Transport meines schweren und sperrigen Steh-Rollstuhls ist notwendig; sowohl wegen der regelmäßigen Entlastung, als auch wegen der „Physiotherapie“, die das Hinstellen bedeutet, als auch wegen des Wasserlassens. Dieser Rollstuhl ist allenfalls für sehr kurze Strecken im öffentlichen Raum geeignet und kann unmöglich in öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt werden.
    • Ich benötige für die Nacht ein sperriges Lagerungskissen, welches ebenfalls transportiert werden muß.
    • Die Strecke von Carl-von-Ossietzky-Str. 6 nach Strodehne beträgt 83,7 km.
    • Gemäß Bundesreisekostengesetz sind pro gefahrenen Kilometer 20 ct erstattungsfähig, also insgesamt 30,48 EUR.

Bitte überweisen Sie auf mein Privatkonto 30,48 EUR. Meine Bankverbindung lautet: IBAN DE18 4501 1522 44, BIC WELEDAD1PMB.

Die Übernachtungskosten der Begleitperson (125,00 EUR) werden erst nach Vorlage des Zahlungsbelegs erstattet.

Mein erster Antrag enthielt leider einen falschen Monat. Die Reise soll im August, nicht im Juli stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Lenz

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