Meine Antwort vom 13.11.2011

Aus cvo6
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sehr geehrte Frau Sch.,

ich moechte Sie darauf hinweisen, dass ich ein "traegeruebergreifendes persoenliches Budget" gem. SGB IX beantragt habe.

Dieses Budget soll die fuer mein Leben notwendige:

  • Pflege nach SGB XI
  • Hilfe zur Pflege nach SGB XII
  • Hilfe im Haushalt nach SGB XII

sowie alle sonstig notwendigen und Ihnen bereits bekannten Leistungen zur Teilhabe umfassen. Diese notwendigen Assistenzleistungen sind entsprechend des sozialrechtlich verankerten Bedarfsdeckungsprinzips in einer Zielvereinbarung festzulegen und werden folgend von mir im Arbeitgebermodell - mit mir als Arbeitgeber der assistenzleistenden Arbeitnehmer - organisiert.

Mein Antrag bezog sich zu keinem Zeitpunkt auf einen Vertrag fuer eine Einzelperson zur haeuslichen Pflege nach § 77 SGB XI! Auch die Notwendigkeit fuer Ausbildungsnachweise der Pflegeperson ist obsolet, denn ich benoetige keine Behandlungspflege!

Ich verstehe, dass Sie die Kosten fuer Ihr Amt minimieren wollen. ABER: Die Gesetze, auf die ich mich berufe, habe nicht ich gemacht! Und fuer meine krankheitsbedingte Behinderung kann ich nichts! Aber nun haben wir die Gesetze und ich habe die schwere Behinderung. Geben Sie mir das Budget! Auf dass ich wieder das tun kann, was allen Menschen in diesem Lande freisteht!! Und speisen Sie mich nicht mit "kostenoptimierten", aber für mich Nicht-Loesungen, ab.

Was will ich denn? Leben will ich! Ein Teil dieser Gesellschaft sein! Und nicht mein Leben mit Fernseh- oder Rauhfasergucken verdaemmern!

Ihren Entwurf einer bedarfsdeckenden Zielvereinbarung erwarte ich umgehend. Ich weise Sie vorsichtshalber auf die für Sie geltenden Fristenregelungen des SGB IX hin.

MfG
Oliver Lenz

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge