Meine E-Mail vom 20.2.2012

Aus cvo6
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Sehr geehrter Herr C.,

danke fuer das Telefonat.

Ich habe, wie versprochen, mit dem Wohngeldrechner
(http://www.stadtentwicklung.berlin.de/dwoWohngeld/jsp/start.jsp?FRM_SID=2 )
"gespielt".

Danach erhoehte sich bis zu einem Mietzins von
650 EUR das Wohngeld etwa im Gleichklang mit dem Mietzins.

Insofern waere eine vertragliche Regelung wie folgt
fuer mich _denkbar_:
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Die Kaltmiete wird auf freiwilliger Basis
von jetzt 181,03 EUR auf 431,03 EUR
erhoeht. Diese freiwillige Erhoehung gilt nur solange
und insofern, als der Mieter ein Wohngeld erhaelt, das mindestens
85% der Differenz zum gegenwaertigen Mietzins deckt.
Der Mieter verpflichtet sich, sich aktiv und nachvollziehbar
um Wohngeld zu bemuehen.

Eine Mieterhoehung auf Vergleichsmiete gem. §558 BGB
ist unbenommen, darf sich aber nicht auf die freiwillig
erhoehte Miete beziehen, sondern nur auf den Mietzins
ohne freiwilligen Erhoehungsbetrag. Eine etwaige
Mieterhoehung auf Vergleichsmiete gem. §558 BGB
"schmilzt" dann den freiwilligen Erhoehungsbetrag ab,
erhoeht aber nicht den zu entrichtenden Mietzins.
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Ich habe nochmals ueber Ihr und damit mein "Problem"
(die niedrige Miete...) nachgedacht. Ich weiss ja nun aus
21 Jahren Mietdauer, dass an diesem Haus und dieser Wohnung
bis zur Sanierung 100 Jahre _nichts_ saniert wurde.
Mit anderen Worten: 100 Jahre lang haben sich die
Besitzer die gezahlte Modernisierungsumlage der Mieter
in die Tasche gesteckt. Selbst wenn das in den Jahren
der DDR sehr wenig war: die 50 Jahre vorher war es das
gewiss nicht.

Mit anderen Worten: auf der Vermieterseite hatte sich
genuegend Geld angesammelt, um die Sanierung im Jahr 2000
zu bezahlen, ohne die Mieter zu belasten.

Nun nuetzt Ihnen das gewiss nichts, denn Sie haben
ca. 150.000 EUR fuer die Wohnung bezahlt. Aber dafuer kann
ich nun wirklich nichts. Dies haette sich im Kaufpreis
auswirken muessen. Ohne Bieterwettstreit bei der Zwangsversteigerung
waere die Wohnung fuer die Haelfte weggegangen und das
finanzielle Problem eines Besitzers (Zinslast hoeher als
Mietzins) geringer.

Wie gesagt, dafuer kann ich nichts. Ich habe auch keine
Loesung fuer Sie. Mir spielt das Leben uebel genug mit,
ich kann mir nicht auch noch Ihr Problem ueberhelfen.
Mein Krankheitsverlauf ist aber so mies, dass
ich wohl kaum die naechsten 20 Jahre ueberleben werde.
(und das ist - naturgemaess - wohl ziemlich blauaeugig,
aber bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt).

Mit freundlichen Gruessen
Oliver Lenz
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