Mitteilung zur Unterhaltspflicht an meine Eltern
Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales, Wohnen und Senioren
Bereich Soziales Service
Hegelallee 6 - 10, Haus 2
[]
13.07.2012
Herrn
L.
[]
14471 Potsdam
Mitteilung zur Unterhaltspflicht aus übergegangenem Recht
Sehr geehrter Herr L.,
durch die Mitteilung des Übergangs von Unterhaltsansprüchen vom 03.04.2012 wurden Sie nachweislich am [sic!] darüber informiert, dass gegen Sie Unterhaltsansprüche der Landeshauptstadt Potsdam aus übergegangenem Recht für
- Oliver Lenz, geboren am 15.05.1966
geprüft werden.
Die Prüfung Ihrer Unterhaltspflicht betrifft den Zeitraum vom 06.04.2012 bis auf Widerruf.
Als Ergebnis der Prüfung teile ich Ihnen mit, dass Sie gegenüber der/dem Obengenannten und mithin gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam nicht zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden, da
X Sie nach bürgerlichem Recht nicht unterhaltspflichtig sind.
Nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntgabe dieser Mitteilung kann und wird von Ihnen erneut Auskunft zu Einkünften und Vermögen verlangt werden, sofern die Obengenannte Person weiterhin Leistungen nach dem SGB XII bezieht. Ich möchte Sie bitten, wesentliche Erhöhungen Ihres Einkommens oder Vermögens innerhalb der nächsten fünf Jahre hier anzuzeigen.
Mit freundliche Grüßen
im Auftrag
gez.