Nachfrage der LHP vom 14.10.15

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
R.
Mein Zeichen: 4202.000079899
14.10.2015

Herrn
RA Dr. Drescher
Helene-Lange-Str. 8
14469 Potsdam

Persönliches Budget Oliver Lenz
Ihr Zeichen: 051-15-D

Sehr geehrter Herr Dr. Drescher,

die Abrechnungsunterlagen für August 2015 sind eingegangen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit bitte ich um ergänzende Auskunft:

Nach den Unterlagen für den Abrechnungszeitraum August 2015 liegen für die Beschäftigten BP, CSE, JH, MW und SW rechnerisch schlüssige Abrechnungen und Zahlungsabgänge vor.

Nach dem Dienstzeitenprotokoll waren neben den o.g. Beschäftigten für August 2015 weitere Personen tätig. Hierfür fehlen aber entsprechende Abrechnungsunterlagen bzw. Zahlungsabgänge.

Das waren jeweils Honorarkräfte. Und wann diese ihre Rechnung stellen, kann ich nicht beeinflussen. Nicht gestellte Rechnungen können natürlich auch nicht bezahlt werden. Diese Info dürfte die Frage hinreichend erklären.

Teilen Sie mir bitte mit, ob die im Dienstzeitenprotokoll genannten Personen alle tatsächlich eingesetzt wurden und reichen Sie die ggf. die ergänzenden Abrechnungsunterlagen und Nachweise für die Zahlungsabgänge nach.

Weiterhin bestehen bei der Beschäftigten Sabine Wohnig Widersprüche zwischen dem Dienstzeitenprotokoll und der Gehaltsabrechnung.

Nach der Gehaltsabrechnung vom 12.08.2015 werden Frau Wohnig für den Abrechnungsmonat August 2015 2012 Stunden vergütet, zuzüglich Nachtzuschlägen von 61,50 Stunden.

Das war eine Schätzung! Diesmal außergewöhnlich früh (sonst etwa am 22. des Monats), da die Lohnbuchhalterin in den Jahresurlaub ging und um frühere Schätzung bat. Und daß eine Schätzung nicht den tatsächlichen Arbeitsstunden entsprechen KANN, dürfte völlig klar sein. In diesem Fall erkrankte Frau Wohnig ab 10.8. Die Abweichung war also beliebig groß. Die Korrekturabrechnung erfolgte am 24.9. Nach dem Korrekturlohnschein hat Frau Wohnig 212 Stunden bezahlt bekommen (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall!) und bekam 33,50 Nachtstunden.

Nach Dienstzeiten protokoll war Frau Wohnig ab dem 10.08.2015 krank gemeldet. Bis dahin hat Frau Wohnig 42,5 Stunden tatsächlich gearbeitet. Demnach hätte die Beschäftigte in der Krankheit Überstunden erbringen müssen, um die Vergütung zu erklären.

Hallo?! Das Wesen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht darin, ALLE Stunden so zu bezahlen, wie sie im Normalfall laut Dienstplan aufgetreten wären. Und laut Dienstplan war Frau Wohnig diese Anzahl von Stunden geplant!

Bitte klären Sie den Widerspruch auf.

Bitte reichen Sie die ausstehenden Unterlagen und Erklärungen bis zum 30.10.2015 ein.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. R.

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