Nichtzurückname vom 18.11.14

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Rüdiger Otto
Feuerbachstraße 35
14471 Potsdam

Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Potsdam, den 18.11.2014

Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
S 20 SO 126/14

Sehr geehrte Damen und Herren,
den Schriftsatz vom 14.11.2014 und vom 17.11.2014 habe ich per Fax erhalten.

Leider kann ich die Klage nicht zurücknehmen.

Begründung:

  1. Durch die seit August andauernden Zahlungsprobleme waren erhebliche Aufwendungen seitens des Budgetinhabers geboten. Insgesamt werden ohne die Säumniszuschläge der Krankenkassen und des Finanzamtes, welche noch nicht erhoben worden sind, bereits jetzt 1.343,17 € Kosten geltend gemacht. Die Einzelberechnung entnehmen Sie der beiliegenden Aufstellung. Insbesondere waren alle Assistenten, die Krankenkasse und das Finanzamt von den monatlichen Schwierigkeiten der Landeshauptstadt Potsdam zu informieren. Alles andere hätte seitens der Arbeitnehmer oder der Krankenkassen zu einem Insolvenzantrag geführt. Auch sollte vermieden werden, dass die Assistenten kündigen oder beim Arbeitsgericht klagen. Ich beantrage die Übernahme der Kosten durch die Landeshauptstadt Potsdam.
  2. Der Beklagte hat keinerlei Aktivitäten unternommen das Budget zusammenzuführen und einmal fristgerecht in einer Summe zu zahlen. Wieso sind hier verschiedene Zuständigkeiten? Ich beantrage, die Landeshauptstadt Potsdam zu verurteilen, das Budget in einer Verantwortung und einer Summe auf dem Konto des Budgetinhabers zu erbringen.
  3. Am 26.08.2014 hat Herr Lenz in meinem Beisein in der Amtsstube von S. die Frage gestellt, warum er sein gekürztes Pflegegeld nicht auf sein privates Konto erhält wie es im Gesetz ausgewiesen ist. Diese Frage ist bis heute nicht beantwortet, erklärt aber die Arbeitsweise der Landeshauptstadt Potsdam. Ich erwarte kurzfristig eine Antwort von der Landeshauptstadt Potsdam.
  4. Zu den Bescheiden 126/14 und 127/14 fehlt ebenfalls nach mehr als drei Monaten die Antwort. Die derzeitige Übergangslösung ohne Abrechnung und ohne Zielvereinbarung kann nicht Ziel des trägerübergreifenden Budget sein. Ich erwarte innerhalb von 14 Tagen eine Antwort.
  5. Bei der Landeshauptstadt Potsdam wurden am 06.11.2014 die Mittel für die Begleitperson bei der Fahrt nach Born a. d. Darß eingereicht. Auch hier fehlt die Abrechnung. Eine Eingangsbestätigung liegt mir nicht vor. Eigentlich ist es nicht Sinn des trägerübergreifenden Budget, dass die Assistenten jetzt noch die Kosten monatelang verausgaben. Auch hier sind 1.282,24 € offen. Ich erwarte innerhalb von 7 Tagen eine Abrechnung. Behelfsweise kann die Landeshauptstadt Potsdam einen Abschlag von 80 % zahlen.
  6. Trotz allen Problemen ist es mir durch ein straffes Führen gelungen, die Schulden von Herrn Lenz um 6 T € durch Vergleiche zu verringern.
  7. Gegenüber der Techniker Krankenkasse konnte mit Hilfe von verantwortungsbewußt arbeitenden Stadtbediensteten Pflegesachmittel nach § 36 i.V. § 77 Abs. 2 SGB XI beantragt werden. Diese werden aber entgegen der Auffassung von S. nicht die SGB XII-Mittel verringern, sondern die Pflege verbessern. Aber das war ja eine Aufgabenstellung der Landeshauptstadt Potsdam.

Ich erwarte nunmehr die Stellungnahme der Landeshauptstadt Potsdam.

Für Rückfragen stehe ich auch kurzfristig zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Otto

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