Niederschrift des Erörterungstermins vor dem SG Potsdam am 31.5.2013

Aus cvo6
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Inhaltsverzeichnis

Blatt 1

Nichtöffentliche Sitzung der 20. Kammer
des Sozialgerichts Potsdam
Freitag, 31. Mai 2013
Berliner Straße 90, 14467 Potsdam, EG, Saal 5

Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht Henze

Ohne Hinzuziehung eines Protokollführers gemäß § 122 SGG, § 159 I ZPO

Az.: S 20 SO 33/13 ER

Niederschrift
In dem Verfahren

Oliver Lenz,
Carl-von-Ossietzky-Straße 6, 14471 Potsdam
- Antragsteller -

Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Peter Klink,
Lennéstraße 71, 14471 Potsdam,

gegen

Landeshauptstadt Potsdam,
vertreten durch den Oberbürgermeister
dieser vertreten durch d.
Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt
der Landeshauptstadt Potsdam
Hegelallee 6-8, 14469 Potsdam
- Antragsgegnerin -

Blatt 2

erscheinen im Termin zur Erörterung des Sachverhalts:

  1. der Antragsteller mit Herrn Rechtsanwalt Klink,
  2. für die Antragsgegnerin Frau G. unter Bezugnahme auf die ihr erteilte Generalterminsvollmacht mit Frau S.
Im Einverständnis mit allen Beteiligten nehmen an dem nichtöffentlicher Erörterungstermin Herr O., der als Buchhalter für den Antragsteller tätig ist, sowie Frau Wohnig teil. Von der Landeshauptstadt Potsdam nehmen an dem Erörterungstermin Frau Br. und Frau Se. teil. Diese sind bei der Antragsgegnerin für Verträge zuständig.
Die Vorsitzende eröffnet den Erörterungstermin. Sie führt in den Sach- und Rechtsstreit ein; die Sach- und Rechtslage wird mit den Beteiligten erörtert.
Dem Gericht wird zunächst beispielhaft der Dienstplan für den Monat Juni 2013 übergeben sowie eine Übersicht der Personen, die der Antragsteller ab dem 1. Januar 2013 für sich beschäftigt. Seit 1. März habe ich zusätzliche Arbeitsverträge abgeschlossen. In der Vergangenheit war von der Antragsgegnerin aus Sicht des Gerichts zu Recht moniert worden, dass Dienst- und Einsatzpläne und Einstellungsverhältnisse nicht in der erforderlichen Form offen gelegt worden waren.
Die Assistenz des Antragstellers, Frau Wohnig, berichtet, dass sich aus ihrer Sicht seit einiger Zeit der Hilfebedarf des Antragstellers deutlich erhöht habe. So trifft auch der Hilfebedarf, den der medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) unter dem 21. Oktober 2012 festgestellt hat, aus ihrer Sicht nicht mehr zu.
Insoweit müsste im Rahmen einer möglichen abschließenden Regelung dieses Verfahrens die Krankenkasse des Antragstellers beigeladen werden, um den aktuellen Hilfebedarf festzustellen.
Auf Vorschlag des Gerichts soll im Einverständnis mit den Beteiligten zunächst im Zeitraum vom 1. Juni bis Ende Juni 2013 eine Dokumentationsphase stattfinden, in der für das Gericht und die Antragsgegnerseite ausreichend der Hilfebedarf kommentiert wird und in der auch ein neues Pflegegutachten des MDK vorliegen soll.
Die Beteiligten schließen auf Anraten des Gerichts folgenden

Zwischenvergleich:

Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, dem Antragsteller für den Zeitraum 1. Juni 2013 bis 30. Juni 2013 einen Betrag von 5.750,00 € in Form des persönlichen Budgets für Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zu bewilligen.
Dem Antragsteller wird aufgegeben, für den gesamten Zeitraum der Antragsgegnerin nachvollziehbare Dienstpläne vorzulegen und für mindestens 2 Tage, die exemplarisch für seine derzeitige Lebensgestaltung sind, ein Pflegetagebuch über jeweils 24 Stunden zu führen und darin die in Anspruch genommenen Hilfen zu dokumentieren.
Zudem wird in dieser Zeit durch Fachkräfte der Antragsgegnerin eine Begleitung des Tagesablaufes an einem Tag nach vorheriger Anmeldung beim Antragsteller stattfinden.
Nächster Erörterungstermin soll stattfinden am
Freitag, den 28. Juni 2013, um 10:00 Uhr im Saal 6 des Sozialgerichts Potsdam, Nebenstelle Berliner Straße 90.
Die Beteiligten werden zu diesem Termin hiermit geladen. Eine gesonderte Ladung wird nicht erfolgen.
Beginn des Termins: 12:40 h
Ende des Termins: ca.14:15 h

Henze

für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung vom Tonträger
gez. S.
Justizbeschäftigte

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