Noch Anmerkung zum Vorschlag 4.4.2013

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Oliver Lenz						  Potsdam, 04.04.13
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14771 Potsdam
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Betreff:Ihr Vorschlag einer Ergänzung der Zielvereinbarung vom 20.06.2012 

Sehr geehrte Frau S.,

Sie schreiben:
Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden vorerst vom 01.04.2013 - 30.09.2013 zur Verfügung gestellt.

Zu diesem Vorschlag merke ich an:
Ich habe am 7.9.2012, ausdrücklich u.a. die Medikamentenstellung und das Anlegen der Kompressionsstrümpfe beantragt! Und vorher implizit, und nur deswegen nicht ausdrücklich, weil mir das niemand gesagt hat! Von daher kann und muß ich erwarten, daß Sie oder die Krankenkasse diese Leistung spätestens ab 1.9.2012 übernimmt. Abstimmungsprobleme der Budgetträger untereinander dürfen ja wohl nicht zu meinen Lasten gehen!!

Sie schreiben weiterhin:
Es erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches und gilt ausschließlich für die Erbringung von Leistungen der Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.

Zu diesem Vorschlag merke ich an:
Ich bezweifle sehr stark, daß ich mich für die Budgeterbringung ausschließlich in Deutschland und nicht wenigstens in der EU aufhalten darf. Bitte prüfen Sie das. Ich habe zwar nicht die Absicht, meinen Wohnsitz im Ausland zu nehmen, aber ein kurzzeitiger Auslandsaufenthalt ist nicht ausgeschlossen. Ich möchte das daher geklärt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Lenz

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