Persoenliches Budget

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Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, die Menschen mit Behinderungen offensteht. Dieses besteht in der Regel in einer Geldleistung (teilweise auch in einem Gutschein) und versteht sich als Alternative zu traditionellen Sach- und Dienstleistungen. Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget (gemäß § 6 SGB IX). Das bedeutet, dass alle Menschen mit Behinderung bei den Leistungsträgern anstelle von Sachleistungen nunmehr Persönliche Budgets für ihre Hilfebedarfe beantragen können.
Das Persönliche Budget wird gezahlt, wenn ein Anspruch auf Hilfe festgestellt und der individuelle Bedarf ermittelt wurde. Gedeckt werden Leistungen, die sich auf alltägliche, regelmäßig wiederkehrende und regiefähige Bedarfe beziehen. Prinzipiell kann es für eine weite Bandbreite von Unterstützungsleistungen eingesetzt werden, etwa für Hilfen im Haushalt, Fahrdienste und Arztbesuche, für Behördengänge, für die Assistenz bei Arbeit oder Ausbildung oder auch für Kino- und Theaterbesuche. Die Höhe des Budgets hängt vom Hilfebedarf ab. Der Antrag kann bei den im SGB IX genannten Rehabilitationsträgern bzw. dem Leistungsträger Pflege gestellt werden.
Die Grundidee des Persönlichen Budgets ist, dass Menschen mit Behinderung benötigte Leistungen selbst und eigenverantwortlich organisieren und einkaufen können. Die Geldleistung versetzt sie in die Lage, gemäß ihren Wünschen und Vorstellungen selbst zu entscheiden, welches Angebot von welchem Leistungserbringer sie wann in Anspruch nehmen möchten. So wird das Wunsch- und Wahlrecht und somit die Autonomie von Menschen mit Behinderung gestärkt.
Das Persönliche Budget ist jedoch auch mit neuen Herausforderungen verbunden. Auf Seiten der Menschen mit Behinderung bedeutet es ein Mehr an Planung und Organisation; die Betroffenen müssen sich für geeignete Leistungsträger entscheiden sowie mit diesen Verhandlungen führen und Zielvereinbarungen abschließen.
Bei trägerübergreifenden Anträgen ist allerdings nur ein einzelner Leistungsträger (sic!) Ansprechpartner. Das Budget muss verwaltet und sämtliche Ausgaben nachgewiesen werden. Hieraus entsteht ein erhöhter Bedarf an Beratung und Unterstützung, der durch die Institution der Budgetassistenz gedeckt werden soll. Die Budgetassistenz kann jedoch selbst rasch zu einer Herausforderung werden, insofern Menschen mit Behinderung in diesem Kontext mit einer Vielzahl an Institutionen, unklaren Zuständigkeiten und fehlenden Informationen konfrontiert werden. 35
35 Für Beratungsleistungen hinsichtlich des Antragsverfahrens, des Abschlusses von Zielvereinbarungen und der Bescheiderteilung sind laut SGB IX vor allem die jeweiligen Leistungsträger, aber auch Selbsthilfeverbände – sofern sie eine entsprechende Beratungsstelle eingerichtet haben – zuständig. Menschen mit Behinderung müssen sich in der Vielzahl der Träger selbst orientieren. Alle zusätzlichen Unterstützungs- und Beratungsleistungen, etwa hinsichtlich der zukünftigen Budgetverwaltung, müssen durch das Persönliche Budget abgedeckt und dementsprechend bei der Bedarfsermittlung und Antragstellung berücksichtigt werden.
In diesem komplexen System entstehen Menschen mit Behinderung zahlreiche Probleme. Während das Persönliche Budget von allen involvierten Parteien als große Chance auf selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gesehen wird, wird seine konkrete Umsetzung als kompliziert beurteilt.
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