Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 26.02.2013

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Finanzamt Potsdam
Steinstr. 104-106, 14480 Potsdam

Auskunft erteilt Frau L.

Herrn
Oliver Lenz
C.-v.-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

Steuernummer/Geschäftszeichen (bitte bei Schriftwechsel und Einzahlungen angeben)
046/244/02869 - EB42 - 1249/13 F

Potsdam, 04.03.2013

Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 26.02.2013

Sehr geehrter Herr Lenz,

hiermit übersende ich Ihnen die für Sie bestimmte Ausfertigung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Diese ist dem Drittschuldner am 27.03.2013 zugestellt worden. Sie haben sich jeder Verfügung über den pfändbaren Teil der Ansprüche zu enthalten. Sie dürfen Ihn daher auch nicht einziehen oder abtreten.

Der in der Pfändungs- und Einziehungsverfügung genannte Gesamtbetrag der geschuldeten Abgaben ergibt sich aus der beigefügten Rückstandsaufstellung.

Hochachtungsvoll

Im Auftrag
gez. H.

Anlagen:

  • Pfändungs- und Einziehungsverfügung
  • Rückstandsaufstellung

Finanzamt Potsdam
Steinstr. 104-106
14480 Potsdam

Empfangsbekenntnis

MBS Mittelbrandenburgische Sparkasse
Abt. Recht
Saarmunder Straße 61
14478 Potsdam

Auskunft erteilt Frau L.

Steuernummer/Geschäftszeichen (bitte bei Schriftwechsel und Einzahlungen angeben) 046/244/02869 - EB42 - 1249/13 F

Potsdam, 26.02.2013

Pfändungs- und Einziehungsverfügung

Herr Oliver Lenz, geboren am 15.05.1966 (Vollstreckungsschuldner),
C.-v.-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam
schuldet dem Land Brandenburg Abgaben in Höhe von 1.992,68 EUR.
Wegen dieses Anspruchs werden gemäß §§ 309 ff. Abgabenordnung (AO) gepfändet:

Alle dem Vollstreckungsschuldner gegenwärtig und künftig gegen Sie zustehende Ansprüche, Forderungen und Rechte aus der bestehenden Geschäftsbeziehung insbesondere aus den bei Ihnen derzeit und künftig geführten Konten, z.B. Konto-Nr. 4501152244, auf

  • Zahlung des gegenwärtigen Überschusses und aller künftigen Überschüsse (Guthaben) bei Saldoziehungen aus der in laufender Rechnung (Kontokorrent) bestehenden Geschäftsverbindung. Erfasst werden der Zustellungssaldo, der nächste und alle weiteren künftigen Aktivsalden, die sich jeweils zu den Rechnungsabschlüssen ergeben.
  • fortlaufende Auszahlungen von Aktivsalden (Tagessalden) aufgrund des Girovertrages, Gutschrift aller Eingänge, Barabhebung, Durchführung von Überweisungen an sich und an Dritte.
  • Auszahlungen, Gutschrift oder Überweisung an sich und an Dritte von Kreditmitteln aus bereits abgeschlossenen und künftigen Kreditverträgen (z.B. Kredit oder Überziehungskredit ohne besondere Zweckbindung oder Kredit für betriebliche Zwecke, falls Betriebssteuern geschuldet werden).
  • Spareinlagen einschlieẞlich Zinsen aus Sparkonten, Spareinlagen einschließlich Zinsen und Prämien aus prämienbegünstigten Sparverträgen und Guthaben einschließlich Zinsen aus Festfeldkonten sowie deren Kündigung. Zugleich wird angeordnet dass die über die Spareinlagen ausgestellten Sparbücher an das Finanzamt herauszugeben sind.
    Die Kündigung wird hiermit ausgesprochen.
  • Herausgabe von in Verwahrung befindlichen Wertpapieren sowie die Ansprüche aus Eigentum bzw. Miteigentum an den Wertpapieren und auf Einlösung von Erträgnisscheinen sowie Auskehrung der Erträge aus den vorgenannten Wertpapieren.
  • Ansprüche des Vollstreckungsschuldners aus dem mit Ihnen geschlossenen Wertpapierdepotvertrag, insbesondere der Anspruch auf Veräußerung der Wertpapiere.
  • Zutritt zu dem vom Vollstreckungsschuldner bei Ihnen unterhaltenen Stahlkammerfach, Schließfach, Schrankfach oder Safe und auf Ihre Mitwirkung bei dessen Öffnung oder auf Öffnung durch Sie allein. Zugleich wird angeordnet, dass für die Pfändung des Inhalts ein vom Finanzamt beauftragter Vollziehungsbeamter den Zutritt zum Fach zu nehmen hat.

...dürfen, soweit die Ansprüche, Forderungen und Rechte gepfändet sind, nicht mehr an den Vollstreckungsschuldner leisten. ...Vollstreckungsschuldner hat sich jeder Verfügung über die Ansprüche, Forderungen und Rechte,
...t sie gepfändet sind, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.

...Einziehungen der gepfändeten Ansprüche, Forderungen und Rechte in Höhe des von dem Vollstreckungsschuldner geschuldeten Betrags wird hiermit angeordnet (Einziehungsverfügung,
...AO).
Die Einziehungsverfügung ersetzt die förmliche Erklärungen des Vollstreckungsschuldners, von denen nach bürgerlichem Recht die Berechtigung zur Einziehung
...gt.

... werden gebeten, binnen zwei Wochen nach Zustellung dieser Pfändungs- und Einziehungsverfügung dem Finanzamt unter Angabe des Geschäftszeichens zu erklären
...ttschuldenerklärung, § 316 AO):

  • ob und in wieweit Sie die gepfändeten Ansprüche, Forderungen und Rechte anerkennen und bereit sind zu leisten,
  • ob und welche Ansprüche andere Personen an die gepfändeten Ansprüche, Forderungen und Rechte erheben,
  • ob und wegen welcher Ansprüche die gepfändeten Ansprüche, Forderungen und Rechte schon für andere Gläubiger gepfändet sind.
  • ob innerhalb der letzten 12 Monate für eines der betroffenen Konten eine Pfändung nach § 833a Absatz 2 ZPO aufgehoben oder die Unpfändbarkeit des Guthabens angeordnet worden ist.
  • ob es sich bei einem der betroffenen Konten um ein Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Absatz 7 ZPO handelt.

... Erklärung zu Nr. 1 gilt nicht als Schuldanerkenntnis.

Die Verpflichtung zur Abgabe dieser Erklärung ergibt sich aus § 316 AO. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie zur Abgabe der Erklärung durch ein Zwangsgeld angehalten werden können. Außerdem haften Sie dem Finanzamt für den Schaden, der aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung entsteht.

Bitte zahlen sie gepfändete Geldforderungen, soweit sie den oben bezeichneten Betrag nicht übersteigen, bei Fälligkeit an die Finanzkasse unter Angabe des Geschäftszeichens.
Wird der oben bezeichnete Betrag durch Ihre Zahlung vollständig getilgt, ist die Pfändung erledigt.

Im Auftrag


Rückstandsaufstellung zur Pfändung (und Einziehung) vom 26.02.2013
Oliver Lenz

Lfd.
Nr.
Schuldgrund Zeitraum Fälligkeit Schuldbetrag
EUR
Säumnisszuschläge
EUR
1. Lohnsteuer 4.Vj.2012 10.01.2013 1.686,65 33,00
2. Kirchenlohnsteuer.rk 4.Vj.2012 10.01.2013 151,78
Solid.Zuschl.LSt 4.Vj.2012 10.01.2013 92,75 1,00
Summen 1.931,18 34,00
Summe Spalte 5+6 1.965,18
Vollstreckungskosten, die vor dieser Pfändung entstanden sind 0,00
Pfändungsgebühren für diese Pfändung 20,00
Auslagen 7,50
Gesamtbetrag 1.992,68
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