Pflegestufe III plus

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TK
- Pflegeversicherung -
Servicezentrum Pflegeleistungen
01061 Dresden

19. November 2012

Herrn
Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

Leistungen der TK-Pflegeversicherung

Sehr geehrter Herr Lenz,
das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu Ihrem Antrag auf Höherstufung der Leistungen der häuslichen Pflege liegt mir nun vor. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir diesem nicht zustimmen können.
Eine Einstufung in die Pflegestufe III wegen eines außergewöhnlich hohen Pflegeaufwandes ist möglich, wenn neben dem Hilfebedarf der Pflegestufe III ständige Hilfe in der hauswirt­schaftlichen Versorgung erforderlich ist.
Weiterhin ist Voraussetzung, dass die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) auch nachts nur von mehreren Pflegekräften (zeitgleich) erbracht werden kann oder mindestens sechs Stunden täglich erforderlich ist, davon wenigstens dreimal nachts.
Der MDK hat bei Ihnen am 17. Oktober 2012 als durchschnittlichen täglichen Hilfebedarf 323 Minuten in der Grundpflege und 60 Minuten für die hauswirtschaftliche Versorgung festgestellt.
Danach sind die Voraussetzungen für Leistungen einer höheren Pflegestufe derzeit nicht er­füllt. Weitere Einzelheiten finden Sie im Gutachten des MDK sowie in unserem Beratungsblatt "Pflegeversicherung: Pflegebedürftigkeit/Hilfebedarf".
Sollten Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, informieren Sie uns darüber bitte schriftlich innerhalb eines Monats, nachdem Sie diesen Brief erhalten haben. Ihren Widerspruch richten Sie dann an die Techniker Krankenkasse 01061 Dresden, die ebenfalls die Aufgaben der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung wahrnimmt. Selbstverständlich können Sie auch persönlich in jede andere unserer Geschäftsstellen kommen und dort Ihren Widerspruch schriftlich aufnehmen lassen.
Falls Sie Fragen haben oder sich ihre Pflegesituation bzw. ihr Hilfebedarf ändert, rufen Sie mich einfach an. Ich bin gern für Sie da.
Mit freundlichem Gruß
gez. D.F.
Kundenberaterin
Anlagen
Techniker Krankenkasse
Servicezentrum
Pflegeleistungen
Dresden

Inhaltsverzeichnis

Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI

Techniker Krankenkasse
Servicezentrum Pflegeleistungen
01061 Dresden
MDK Berlin-Brandenburg e.V.
Leitstelle III
Team Pflegeversicherung
Neuendorfer Str. 69
14770 Brandenburg
...
K. B.
22.10.2012/S. E.

Versicherte(r):
Name, Vorname: Lenz, Oliver
Geburtsdatum: 15.05.1966

Zusammenfassung

Anlaß: Antrag auf Anerkennung von Pflegebedürftigkeit (Ambulante Leistungen - Geldleistungen nach § 37 SGB XI)
Gutachten: Folgegutachten (Befunderhebung mit Hausbesuch)
Begutachtungsdatum: 17.10.2012
Bisherige Pflegestufe: Pflegestufe III

Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI
Pflegestufe: X Pflegestufe III
seit: 07.2011
Liegt ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vor? X Nein
(§ 36 Abs. 4 bzw. § 43 Abs 3 SGB XI)
Die Alltagskompetenz des Antragsstellers ist nicht erheblich eingeschränkt.

Es liegen Hinweise auf folgende Ursachen der Pflegebedürftigkeit vor: Keine
Die häusliche Pflege ist sichergestellt.
Vollstationäre Pflege ist nicht erforderlich.
Empfehlungen der Pflegekasse: Keine


Gutachten nach persönlicher Befunderhebung

Versicherte(r):  
Name, Vorname: Lenz, Oliver
Geburtsdatum: 15.05.1966
Geschlecht: männlich
Adresse: Carl-von-Ossietzky-Straße 6
14471 Potsdam Brandenburger Vorstadt

Behandelnde(r)Arzt/Ärztin:
Dr. med. Boschmann, Geschwister-Scholl-Straße 83, 14471 Potsdam
Dr. med. Albert, MS-Ambulanz St. Josefs Krankenhaus, Allee nach Sanssouci 7, 14471 Potsdam

Untersuchung am: 17.10.2012 Uhrzeit: 12:40

Durch Gutachter(in): B. K.
Begutachtung durch: Pflegefachkraft
Antragsart: Ambulante Leistungen - Geldleistung nach § 37 SGB XI
Erledigungsart Befunderhebung mit Hausbesuch
Untersuchungsort Privatwohnung
Gutachtenart Folgegutachten
Derzeitige Pflegestufe: Pflegestufe III
Die derzeitige Einstufung besteht seit: 07.2011
Einschränkung der Alltagskompetenz: nicht erheblich eingeschränkt

Gutachten für Oliver Lenz, geb. 15.05.1966

1 Derzeitige Versorgungs- und Betreuungssituation

Nach Angaben dem Versicherten und Frau W. (Pflegeperson)

1.1 Ärztliche/medikamentöse Versorgung

Arztbesuche

Hausbesuche
bei Bedarf von der Hausärztin
Praxisbesuche
1x monatlich in die MS-Ambulanz - in Begleitung mit dem Rollstuhl

Medikamente
X Hilfestellung erforderlich:
Medikamente werden von der Pflegeperson in einer Wochenbox vorbereitet und 3x täglich verabreicht
Tolperison HCl
Sativex-Spray - 2-4x täglich verabreicht

1.2 Verordnete Heilmittel

X Physikalische Therapien
5x wöchentlich Krankengymnastik, davon 2x im Hausbesuch und 2x wöchendlich Bewegungsbad (jeweils Dauerverordnungen) - aufsuchen der Praxis in Begleitung mit Rollstuhl

1.3 Hilfsmittel/Nutzung

Stehrollstuhl, Stoßhebelrollstuhl, Aktivrollstuhl, Brille, Zahnprothese, Inkontinenzmaterial, Urinflasche, Badewannenbrett, Sitzkissen, Haltegriffe im Bad, Treppenkuli, Motomet, Patientenlift mit Tragenetz, Kompressionstrümpfe Kl. 2, feststehender Toilettenstuhl, Bettschutzeinlagen, Aktivierungsgürtel, Drehscheibe - alles genutzt
Rollator - ungenutzt

1.4 Umfang der pflegerischen Versorgung und Betreuung

X Pflege durch Angehörige/Bekannte
Rund um die Uhr - ständiger Assistenzbedarf
Privatperson kommt am Abend und bleibt bis zum nächsten Mittag, Donnerstags ganztägig
die Zwischenzeiten werden mit diversen Honorarkräften ausgefüllt bzw. hilft zwischenzeitlich die Mutter

Versicherte(r) alleinlebend: X Ja

Pflegeaufwand nach Angaben der Pflegeperson/-en

Name, Vorname Straß0e, PLZ, Ort Geburts-
datum
Telefon Pflegezeit
pro Woche
A W. ... ... 4
B L. Zeppelinstraße ..., 14471 Potsdam ... ... 1
  • ) Schlüssel: 1 « weniger als 14 Std; 2 = von 14 bis unter 21 Std; 3 = von 21 bis unter 28 Std; 4 = mehr als 28 Std

2 Pflegerelevante Vorgeschichte und Befunde

2.1 Pflegerelevante Aspekte der ambulanten Wohnsituation

Im MFH in der 3. Etage ohne Fahrstuhl, 4 Zimmer, Küche, Bad mit Wanne/WC/Handwaschbecken, 2 Stufen ins Balkonzimmer, Zentralheizung, keine Türschwellen, tragbares Telefon - Umgang nur sehr eingeschränkt möglich - Notruftaste kann gedrückt werden; Versicherter schläft auf einer Matratze auf dem Boden
Laut Aussage des Versicherten kann das Bad derzeit aufgrund einer Eigenbedarfkündigung der Wohnung nicht umgebaut werden, noch schwebendes Verfahren

2.2 Fremdbefunde

  • Vorgutachten von 09.2005 - Pflegestufe I
  • Vorgutachten von 08.2008 - Pflegestufe II
  • Vorgutachten vom 22.08.2011 - Pflegestufe III
  • GdB: 100%, MZ: aG, G, B, H, RF
  • Kassendaten - Antragsdatum des Versicherten laut Antrag: 07.09.2012

2.3 Pflegerelevante Vorgeschichte (Amnamese)

Aus dem Vorgutachten:

  • 2001 ED Multiple Sklerose, seither Konstant zunehmende Schwäche und stete Verschlechterung der Bewegungsfähigkeit aller Extremitäten, Entmarkungsherde im Bereich der gesamten Brust- und Halswirbelsäule, linksbetonte Tetraparese
  • seit mehreren Jahren fast vollständig bestehende Rollstuhlpflicht
  • 01.2006 nach Sturz dislozierte Metacapale III - Schaftfraktur links
  • 02.2008 Verdrehung des linken Kniegelenks mit Bänderlesion mit verbliebenen Beschwerden
  • Pflegestufe II gemäß SGB XI seit 07.2008
  • 08.2009 nach Sturz Rippenfraktur, anschließend Reha
  • seit 07.2011 zunehmend deutlich ausgeprägte körperliche Schwäche, mehrmals täglich auftretende Streck- und Beugespastiken (diese verzögern/verhindern den Pflegeablauf)
  • nachlassen der Hebekraft des rechten Armes und der Handkraft rechts - benötige zunehmend Hilfe zur Mahlzeiteneinnahme
  • die Beine können nicht mehr bewegt werden, der Rollstuhl ist fremdgeführt
  • Versicherter stürzt regelmäßig bei selbstständigen Transferversuchen, alle Lagerungswechsel erfolgen mit personeller Hilfe
  • depressive Stimmungslage, stete Müdigkeit, Antriebsminderung, Konzentrationsstörungen, Dysarthrie, Wortfindungstörungen
  • Mißempfindung der linken Körperseite
  • zunehmend Harninkontinenz, Obstinationsneigung mit häufigen Stuhldrang
  • bei allen pflegerelevanten Verrichtungen ist die Übernahme durch die Pflegepersonen erforderlich, ein großer Teil der Körperpflege und Teilbereiche der Mobilität werden im Bett/Matratze auf dem Boden ausgeführt, da der Versicherte den Einsatz vieler Hilfsmittel ablehnt, der Versicherte denkt über eventuelle Einsätze zusätzlicher Pflegepersonen nach, da die Familie entlastet werden soll
  • Pflegestufe III gemäß SGB XI seit 07.2011

Aktuell:

  • keine stationären Aufenthalte
  • weiterhin sehr häufige schmerzhafte Streck- und Beugespastiken
  • fehlende Rumpfstabilität, Versicherter ist häufig aus dem Rollstuhl gerutscht
  • der Tranfer von der Matratze zum Rollstuhl erfolgt mit dem Patientenlift; Versicherter nutzt die Matratze, um sich vom Rollstuhl auf die Matratze fallen zu lassen, wenn niemand in der Nähe ist; in ein Bett würde er nicht nicht selbständig hineinkommen
  • zu den pflegerelevanten Verrichtungen ist die Übernahme durch die Pflegepersonen erforderlich, Versicherter gibt an, dass sich der Pflegeaufwand insgesamt erhöht habe

Leistungen der medizinischen Rehabilitation innerhalb der letzten 4 Jahre vor der Begutachtung.

  • Form: stationär
  • Art: indikationsspezifisch (z.B. neurologisch/orthopädisch/kardiologisch)
  • 08.2009 - laut Vorgutachten: es kann kein Nutzen benannt werden

3 Gutachterlicher Befund

3.1 Allgemeinzustand/Befund

46jährigen Versicherten in Tageskleidung im Rollstuhl sitzend angetroffen, mäßiger Kräftezustand, guter Pflegezustand, sichtbare Haut intakt, auskunftsfähig

Größe: 180 cm, Gewicht: ca. 80 kg

3.2 Beschreibung von Schädigungen/Beeinträchtigungen der Aktivitäten/Ressourcen in Bezug auf Stütz- und Bewegungsapparat, innere Organe, Sinnesorgane, Nervensystem und Psyche

Stütz- und Bewegungsapparat:

  • Handkraft beidseits deutlich gemindert - links > rechts
  • Faustschluss rechts verlangsamt und lose komplett - grobmotorisch können Löffel/Gabel gehalten werden, jedoch bei zunehmender Kraftlosigkeit nicht lange, eine Trinkflasche kann mit rechts kurz gehalten werden, jedoch bei zunehmender Kraftlosigkeit nicht lange, Versicherter nutzt ansonsten einen Trinkhalm, erhebliche Feinmotorikstörungen
  • Faustschluss links inkomplett - kein Halte-/Greiffunktion
  • heben des linken Armes bei ausgeprägter Hebeschwäche aktiv kaum möglich, gelingt nur wenige Zentimeter
  • heben des rechten Armes gelingt kraftlos bis knapp zur Mundhöhe, Koordinationsstörungen auffällig
  • kein Schürzengriff möglich
  • keine Geh- und Stehfähigkeit, Rollstuhlpflicht - der Rollstuhl ist fremdgeführt
  • alle Transfere vom Rollstuhl zum WC erfolgen mit max. personeller Hilfe und der Drehscheibe
  • der Transfer vom Rollstuhl zur Matratze und zurück erfolgt mittels des Patientenlift
  • der Transfer vom Rollstuhl zum Wannenbrett erfolgt mit 2 Pflegepersonen
  • die Lagerung bzw. Haltungswechsel im Bett muss übernommen werden
  • zunehmende Rumpfinstabilität, kein Vorbeugen im Sitzen möglich
  • sehr häufig schmerzhafte Streck- und Beugespastiken der Beine, vor allem bei Berührungen, diese verzögern den Pflegeablauf
  • die Treppenstufen werden mittels eines Treppenkulis und Rollstuhl bewältigt, fremdgeführt
  • Versicherter gibt Schmerzen im BWS- und HWS-Bereich an


Kassenunterlagen, Höherstufungsantrag vom 20.07.2011 (Pflegestufe 2 seit 07.2008)
Vorgutachten zur Feststellung der Pflegebedürfttgkeit gemäß SG8 XI vom 21.08.2008 und vom 07.09.2005
Schwerbeschädigtenausweis 80 % GdB, G, B, H, RF

Innere Organe:

  • dezente Ödeme beider Beine, trägt Kompressionsstrümpfe Kl. 2 - fremdversorgt
  • intakte Hautverhältnisse
  • Appetit und Durstgefühl o.B.
  • vermehrte Transpiration
  • rez. Pilzinfektion im Genitalbereich
  • inkomplette Harninkontinenz, trägt Vorlagen
  • 4x Nykturie - die Urinflasche wird von der Pflegeperson angelegt
  • Obstipationsneigung mit stetigem Stuhldrang

Sinnesorgane:

  • Sehen: wird mit Brille kompensiert
  • Hören: unauffällig

Nervensystem/Psyche:

  • Multiple Sklerose mit primär chronischem Verlauf, multiple Läsionen der BWS und HWS, linksbetonte Tetraparese, schmerzhafte Streck- und Beugespastiken der Beine, deutliche Kraftminderung der Extremitäten und fehlende Rumpfstabilität
  • linksseitige Mißempfindungen
  • keine mnestischen Einbußen erkennbar
  • verminderte Konzentrationsfähigkeit
  • häufig schnelle Erschöpfbarkeit und Müdigkeit

3.3 Pflegebegründende Diagnose(n)

Multiple Sklerose mit primär chronischem Verlauf, multiple Läsionen der BWS und HWS, linkbetonte Tetraparese, Mobilitätseinbußen und funktionielle Einschränkungen ICD-10 G35
inkomplette Harninkontinenz ICD-10 N39.4

3.4 Screening und Assessment zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

Die Alltagskompetenz war bisher nicht erheblich eingeschränkt.

Liegt eine demenzbedingte Fähigkeitsstörung, geistige Behinderung oder psychische Erkrankung vor? □ Ja X Nein

Ergebnis:
Die Alltagskompeten des Antragstellers ist im Sinne § 45a SGB XI nicht erheblich eingeschränkt.

4 Pflegebedürftigkeit

4.1 Körperpflege

Hilfebedarf bei(m) Form der Hilfe Häufigkeit Zeitaufwand pro Tag (Min.)
pro Tag pro Woche
Ganzkörper- (GK)
wäsche
# K □ T □ B
□ U □ V □ A
Waschen Oberkörper (OK) □ K □ T □ B
□ U # V □ A
1 7
Waschen Unterkörper (UK) □ K □ T □ B
□ U # V □ A
1 15
Waschen
Hände/Gesicht (HG)
□ K # T □ B
□ U □ V □ A
4 4
Duschen □ K □ T □ B
□ U # V □ A
1 30
Baden # K □ T □ B
□ U □ V □ A
Zahnpflege □ K □ T □ B
□ U # V □ A
2 10
Kämmen □ K □ T □ B
□ U # V □ A
2 2
Rasieren □ K □ T □ B
□ U # V □ A
1 10
Wasserlassen □ K □ T □ B
□ U # V □ A
8 16
Stuhlgang □ K □ T □ B
□ U # V □ A
1 6
Richten der Bekleidung □ K □ T □ B
□ U # V □ A
9 18
IKP-Wechsel nach Wasserlassen # K □ T □ B
□ U □ V □ A
IKP-Wechsel nach Stuhlgang # K □ T □ B
□ U □ V □ A
Wechseln kleiner Vorlagen □ K □ T □ B
□ U # V □ A
3 6
Wechsel/Entleerung Urinbeutel/Toilettenstuhl □ K □ T □ B
□ U # V □ A
4 12
Wechsel/Entleerung Stomabeutel # K □ T □ B
□ U □ V □ A

Zeitbedarf Körperpflege Summe: 136

Legende: K = kein Hilfebedarf; U = Unterstützung; T = Teilübernahme; V = Volle Übernahme; B = Beaufsichtigung; A = Anleitung
IKP = Inkontinenzprodukte

Erläuterung(en)

  • alle Verrichtungen zur Körperpflege müssen übernommen werden, der Versicherte kann nur sehr gering mitwirken
  • tägliches Duschen mit 4x wöchentlicher Haarwäsche
  • verlängerter Zeitkorridor beim Waschen/Duschen im Unterkörperbereich bei häufigen Streck/Beugespastiken der Beine
  • Abends Teilwäsche Rücken und Intimbereich/Gesäß
  • Vor-/Nachbereitung der Zahnpflegeutensilien, Zähneputzen wird zum Großteil übernommen
  • Übernahme vom Kämmen und der täglichen Rasur
  • Intimhygiene nach den Toilettengängen wird übernommen, ebenso das Richten der Kleidung
  • Übernahme beim Wechsel der Vorlagen
  • 4x Leerung/Säuberung der Urinflasche

4.2 Ernährung

Hilfebedarf bei Form der Hilfe Häufigkeit Zeitaufwand pro Tag (Min.)
pro Tag pro Woche
Mundgerechte Zubereitung der Nahrung □ K □ T □ B
□ U # V □ A
4 10
Aufnahme der Nahrung
Oral □ K # T □ B
# U □ V □ A
4 20
Über Ernährungssonde # K □ T □ B
□ U □ V □ A

Zeitbedarf Ernährung Summe: 30
Legende: K = kein Hilfebedarf; U = Unterstützung; T = Teilübernahme; V = Volle Übernahme; B = Beaufsichtigung; A = Anleitung

Erläuterung(en)

  • Alle Mahlzeiten werden mundgerecht zubereitet, Getränke werden eingeschenkt - 3 HMZ je 3 min. 1 ZMZ je 1 min.; Teilübernahme zur Mahlzeiteneinnahme erforderlich - Versicherte fängt selbständig an, muss dann durch die Pflegeperson weitergeführt werden - 3 HMZ je 15 min., 1 ZMZ je 5 min.


4.3 Mobilität

Hilfebedarf bei/bei der Form der Hilfe Häufigkeit Zeitaufwand pro Tag (Min.)
pro Tag pro Woche
Aufstehen/Zu-Bett-Gehen □ K □ T □ B
□ U # V □ A
2 4
Umlagern □ K □ T □ B
□ U # V □ A
5 15
Ankleiden gesamt (GK) □ K □ T □ B
□ U # V □ A
1 19
Ankleiden Ober-/Unterkörper (TK) □ K □ V □ B
□ U # V □ A
5 6
Entkleiden gesamt (GE) □ K □ T □ B
□ U # V □ A
1 10
Entkleiden Ober-/Unterkörper (TE) □ K □ T □ B
□ U # V □ A
5 3
Gehen □ K □ T □ B
□ U # V □ A
24 24
Stehen (Transfer) □ K □ T □ B
□ U # V □ A
14 36
Treppensteigen □ K □ T □ B
□ U # V □ A
5 11
Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung/Pflegeeinrichtung □ K □ T □ B
□ U # V □ A
5 29

Zeitbedarf Mobilität Summe: 157

Legende: K = kein Hilfebedarf; U = Unterstützung; T = Teilübernahme; V = Volle Übernahme; B = Beaufsichtigung; A = Anleitung

Erläuterung(en)

  • regelmäßiger Lagerungs-/Haltungswechsel im Bett in der Nacht
  • das Kleiden muss komplett übernommen werden - verlängerter Zeitkorridor bei Streck-/Beugespastiken der Beine (Ankleiden 15 min., Auskleiden 8 min.); 2 x wöchentliches Kleiden im Rahmen des Bewegungsbades zeitlich berücksichtigt, 15 x 2 = 30 min. ./. 7 Tage = 4 min. und 8 min. x 2 = 16 min. ./. 7 Tage = 2 min. - Zeiten jeweils berücksichtigt
  • 5 x wöchentlich Teilentkleidung im Rahmen der Krankengymnastik
  • Rollstuhltransfer 7 x Bad/WC, 4 x Küche und 1 x Schlafzimmer und zurück (verrichtungsbezogen)
  • Transfer vom Rollstuhl zum WC 5 x, 1x Wanne und zurück mit personeller Hilfe und Drehscheibe - Dauer von 1 Transfer ca. 2 min. = 24 min., 1 x Transfer von der Matratze zum Rollstuhl mit Patientenlift und zurück - Transfer dauert ca. 6 min. = 12 min.
  • 5 x wöchentlich Begleitung zur Therapie - 1 Weg dauert ca. 20 min. x 2 = 40 min. x 5 Tage = 200 min. ./. 7 Tage = 29 min.

Die Pflege erschwerende oder erleichternde Faktoren # Ja

  • häufige schmerzhafte Streck- und Beugespastiken bei Berührung
  • zeitaufwändiger Hilfsmitteleinsatz (Patientenlift, Treppenkuli)

Nächtlicher Grundpflegebedarf # Ja

  • 4x Urinflasche anlegen und anschließend leeren, 5 x Lagerungs-/Haltungswechsel im Bett

4.4 Hauswirtschaftliche Versorgung

Hilfebedarf beim (ja/nein) Häufigkeit wöchentlich Hinweis/Bemerkungen
Einkaufen 2
Kochen 7
Reinigen der Wohnung 2
Spülen 7
Wechseln/Waschen der Kleidung und Wäsche 2
Beheizen der Wohnung nein

Zeitaufwand in Std. pro Woche: 7,00

Zeitaufwand Grundpflege 323 Minuten/Tag
Zeitaufwand Hauswirtschaft (im Wochendurchschnitt) 60 Minuten/Tag

4.5 Zusätzliche Erläuterungen zum Hilfebedarf

_#_ keine

5 Ergebnis

5.1 Stimmt der unter 1.4 von Pflegepersonen angegebene Pflegebedarf mit dem gutachterlich festgestellten Hilfebedarf überein?

_#_ Ja □ Nein
Gesamtzeitaufwand aus Punkt 4.1 bis 4.4 beträgt 44 Stunden 41 Minuten (HH:MM) pro Woche

Pflege durch Name, Vorname Pflegezeit pro Woche (gem. Ziffer 1.4) Pflegezeit/Woche (gem. Ziffer 4.1 bis 4.4) *)
A W. 4 4
B L. 1 1

Legende: 1 = weniger als 14 Std.; 2 = von 14 bis unter 21 Std.; 3 = von 21 bis unter 28 Std.; 4 = mehr als 28 Std.

5.2 Liegt Pflegebedürftigkeit gemäß §§ 14, 15 und/oder eine mindestens erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz gemäß § 45a SGB XI vor?

5.2.1 Pflegebedürftigkeit

Liegt Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI vor?
O Keine Pflegestufe O unterhalb Pflegestufe I
O Pflegestufe I O Pflegestufe II # Pflegestufe III
Seit: 07.2011

Liegt ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vor (§36 Abs. 4 bzw. §43 Abs. 3 SGB XI)? □ Ja # Nein

Wird eine Befristung empfohlen? # Nein O Ja

Begründung/Erläuterung

  • Die heutige Begutachtung erfolgte aufgrund eines Höherstufungsantrages. Im Vergleich zum Vorgutachten vom 22.08.2011 hat sich der zeitliche Hilfebedarf zu den gesetzlich definierten Verrichtungen der Grundpflege erhöht. Ursächlich dafür ist der erhöhte Zeitaufwand zur Körperpflege und im Bereich der Mobilität infolge der Streckspastiken der Beine und dem zeitaufwendigen Hilfsmitteleinsatzes.
  • Nach Art und Umfang des gutachterlich ermittelten Pflegeaufwandes lassen sich jedoch weiterhin die Leistungsvoraussetzungen für die Pflegestufe III gemäß SGB XI ableiten.

5.2.2 Einschränkung der Alltagskompetenz

Die Alltagskompetenz des Antragstellers ist nicht erheblich eingeschränkt.

5.3 Liegen Hinweise auf folgende Ursachen der Pflegebedürftigkeit vor?

_#_ Keine □ Berufserkrankung/Arbeitsunfall
□ Unfall □ Versorgungsleiden

5.4 Ist die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt?

_#_ Ja □ Nein

5.5 Ist vollstationäre Pflege erforderlich?

□ Ja # Nein

6 Empfehlungen an die Pflegekasse/Individueller Pflegeplan

6.1 Präventive Leistungen

_#_ Keine

6.2 Heilmittel

_#_ Keine

6.3 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Aufgrund der im Rahmen der Begutachtung gewonnenen Erkenntnisse ergeben sich derzeit keine Hinweise für die Empfehlung einer Leistung der medizinischen Rehabilitation.

6.4 Sonstige Therapien

_#_ Keine

6.5 Hilfsmittel-/Pflegehilfsmittelversorgung

_#_ Keine

6.6 Technische Hilfen und bauliche Maßnahmen (Wohnumfeld)

_#_ Keine

6.7 Verbesserung/Veränderung der Pflegesituation

Keine


7 Zusätzliche Empfehlungen/Erläuterungen für die Pflegekasse

keine

8 Prognose/Wiederholungsbegutachtung

Prognose:
Eine relevante Abnahme des Hilfebedarfes bei den gesetzlich definierten Verrichtungen der Grundpflege ist nicht zu erwarten.

Auf Antrag bei Verschlechterung.

9 Beteiligte Gutachter

B.

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