Protokoll der Erörterung vor dem SG am 16.04.15

Aus cvo6
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Nichtöffentliche Sitzung der 20. Kammer
des Sozialgerichts Potsdam
Donnerstag, 16. April 2015
14467 Potsdam, Berliner Straße 90, EG, Saal 5

Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht H.
Ohne Hinzuziehung eines Protokollführers gemäß § 122 SGG, § 159 Abs. 1 ZPO

S 20 SO 40/15 ER

Niederschrift
in dem Rechtsstreit

Oliver Lenz,
Carl-von-Ossietzky-Straße 6, 14471 Potsdam

- Antragsteller -

Prozessbevollmächtigte/r:
Rechtsanwalt Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Straße 8, 14469 Potsdam

gegen

Landeshauptstadt Potsdam,
vertreten durch Fachbereich Soziales,
Gesundheit und Umwelt,
Hegelallee 6-8, 14469 Potsdam

- Antragsgegnerin -

erscheinen nach Aufruf des Verfahrens:

  1. der Antragsteller mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Drescher,
  2. für die Antragsgegnerin M.-O. und unter Bezugnahme auf die ihr erteilte Generalvollmacht mit G.

Außerdem sind von der Antragsgegnerin folgende weitere Personen anwesend:

K., L., Kr. sowie S.

für den Antragsteller sind RO und SW
im Einverständnis mit allen Beteiligten anwesend.

Die Vorsitzende eröffnet den Erörterungstermin. Sie führt in den Sach- und Rechtsstreit ein; die Sach- und Rechtslage wird mit den Beteiligten eingehend erörtert.

Erstmals stellt der Antragsgegner nunmehr dar, dass er den Pflegebedarf des Antragstellers nicht in dem bislang unstreitigen Umfang von 24 Stunden einschätzt. Grundlage hierfür soll ein MDK-Gutachten sein sowie eine Einschätzung, die ein Pflegedienst Herbstzeit GmbH abgegeben hat. Hierzu existiert auf Blatt 711 des Ergänzungsbandes lediglich eine Zusammenfassung eines Gespräches mit einem Pflegedienst Herbstzeit GmbH vom 18. März 2015, die offenbar der dortige Chef der GmbH unterzeichnet hat. Danach wird der Pflegezustand des Antragstellers in Frage gestellt.

Die Kammer verweist darauf, dass nunmehr in diesem Verfahren erstmals nach mehreren Jahren der tatsächliche Assistenzbedarf des Antragstellers von der Antragsgegnerin in Frage gestellt wird. Die Kammer sieht derzeit keine Veranlassung von einem anderen Assistenzbedarf als bislang angenommen auszugehen. Die Kammer wird gleichwohl die Einholung eines Gutachters dazu erwägen und die Beteiligten hiervon in Kenntnis setzen.

Beginn des Termins: 14:10 Uhr
Ende des Termins: 16:30 Uhr

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung vom Tonträger
R.

Beglaubigt
gez. R.
Justizbeschäftigte

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