Protokoll der Sitzung des Arbeitsgerichts Potsdam am 26.05.14

Aus cvo6
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Öffentliche Sitzung des Arbeitsgerichts Potsdam

1. Kammer

Potsdam, den 26.05.2014

Geschäftszeichen: 1 Ca 822/14

Gegenwärtig:
Richter am Arbeitsgericht W.
als Vorsitzender

Justizbeschäftigte S.
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

In dem Rechtsstreit

SW, [...], [...] Berlin
- Klägerin -

Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt K. R., [...], [...] Berlin

gegen

Oliver Lenz, Carl von Ossietzky Str. 6, 14471 Potsdam
- Beklagter -

erscheinen bei Aufruf:

  1. die Klägerin persönlich und Herr Rechtsanwalt R.
  2. der Beklagte persönlich

Die Güteverhandlung scheitert.
Nach Erörterung beschlossen und verkündet:

Kammertermin wird bestimmt auf
Donnerstag, 14. August 2014, 10:00 Uhr
Saal 1 Arbeitsgericht Potsdam
(Haus C, EG),
Behlertstraße 3A, 14467 Potsdam.

Dem Beklagten wird aufgegeben, auf die Klage bis zum 07.07.2014 schriftlich in dreifacher Ausfertigung zu erwidern.

Der klagenden Partei wird aufgegeben, auf den zu erwartenden Schriftsatz zu erwidern.
Frist: 07.08.2014

W. S.


Gedächtnisprotokoll von OL:

  • Der Saal war mit Zuschauern (ca. 12) gut gefüllt.
  • Assistenz von OL war BP.
  • Der Gütetermin war kurz (ca. 20 Minuten).
  • Dem Grunde nach hat OL der Forderung von SW zugestimmt, die exakte Höhe müsse er aber noch nachrechnen.
    • Er erhalte von der LH aber nur Geld für 8 EUR Mindestlohn, was auch immer im Arbeitsvertrag steht, mehr Geld steht nicht zur Verfügung.
      • Richter: Es gilt zwar der Grundsatz, daß nicht mehr gefordert werden kann, als vorhanden ist. Vor dem Arbeitsgericht gilt dieser Grundsatz aber nicht. Es gilt der "Hamburger Grundsatz", daß Geld vorhanden sein müsse. Was auch immer ein Kläger mit dem Vollstreckungsurteil anfängt.
    • SW: Ich habe kein Vertrauen in die Buchhaltungsfreunde von OL. Kann das Gericht nicht die Berechnung vornehmen.
      • Richter W.: Das Gericht ist per se Vertrauensperson. Das Gericht könne aber im Zweifelsfall immer externen Sachverstand einholen. Wörtlich: "Dafür zahlen sie Steuern."
  • SW: Ich weiß, daß OL eine größere Summe als Nachzahlung von der LH erhalten hat. Kann diese Summe beschlagnahmt werden?
    • OL: Es steht kein Geld mehr zur Verfügung, ich habe es gestern ausgegeben.
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