Protokoll vom 19.07.16

Aus cvo6
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Potsdam, den 19.07.2016

Öffentliche Sitzung des Arbeitsgerichts Potsdam

8. Kammer
Geschäftszeichen: 8 Ca 1233/16

Richter am Arbeitsgericht Dr. L.
als Vorsitzender

Justizbeschäftigte W.
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

In dem Rechtsstreit
SW - Klägerin -
Prozessbevollmächtigte/r:
EurAA - Anwälte für Arbeitnehmer,
Breite Str. 9a, 14467 Potsdam

gegen

Oliver Lenz, Carl von Ossietzky Str. 6, 14471 Potsdam - Beklagter -

erscheinen bei Aufruf:

  1. die Klägerin persönlich und Rechtsanwalt G.,
  2. der Beklagte persönlich.

Der Beklagte erklärt, es sei richtig, dass der Klägerin die Forderungen bzw. die Feststellung zustehen. Der Klägerin seien insbesondere angemessenen Nachtzuschläge zu zahlen und der Mindestlohn nach der 2. PflegeArbBV. er sehe sich nur durch die Budgetierung der Landeshauptstadt Potsdam daran gehindert, der Klägerin das ihr zustehende Entgelt zu zahlen.

Die Parteien beantragen eine Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden.

Der Beklagte erklärt, dass er nichts weiter zu erwidern hat.

Der Klägervertreter erklärt, dass die Nachtzuschläge seit Juni 2016 nur mir 1% abgerechnet werden.

Es wird

Im Namen des Volkes

verkündet:

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.235,74 Euro brutto nebst Zinsen hierauf in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.07.2016 zu zahlen.
  2. Es wird festgestellt, dass die Klägerin das Mindestentgelt für das Gebiet des Landes Brandenburg nach § 2 der 2. PflegeArbBV in der jeweils geltenden Höhe zu beanspruchen hat.
  3. Es wird festgestellt, dass die Klägerin einen 20%igen Zuschlag für Nachtarbeit nach § 6 Abs. 5 i.V.M. § 2 Abs. 3 ArbZG zu beanspruchen hat.
  4. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
  5. Der Streitwert wird auf 4.235,74 Euro festgesetzt.

Dr. L.
W.

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