Rechnung vom Insolvenzverwalter vom 22.11.19
Kanzlei W. Rechtsanwälte
Herrn
Oliver Lenz
Carl-vom-Ossietzky-Straße 6
14471 Potsdam
Datum: 22.11.2019
Rechnung über Vergütungs- und auslagenvorschuss
für das 1. Jahr meiner Tätigkeit
04.12.2018 – 03.12.2019
Sehr geehrter Herr Lenz,
in Ihrem Restschuldsbefreiungsverfahren besteht im 1. Jahr einer Tätigkeit eine ausreichende Masse aus denen im Hauptverfahren gebildeten Rückstellung (€ 625,00), so daß es der Verfahrenskostenstundung für dieses Jahr nicht bedarf.
Es wird Ihnen für das 1. Jahr einer Tätigkeit als Treuhänder gemäß § 16 Abs 2 Satz 3 InsVV ein Vorschuß auf meine Vergütung
in Höhe von € 119,00
berechnet.
1. Vergütungsberechnung
Aufgrund der geringen Insolvenzmasse wird die Mindestvergütung gemäß § 14 Abs. 3 InsVV beantragt. Hiernach erechnet sich die Regelvergütung des Treuhänders wie folgt:
Mindestvergütung für das 1. Jahr (§ 14 III 1 InsVV) | € 100,00 |
zuzüglich 19% Mehrwertsteuer | € 19,00 |
Bruttovergütung | € 119,00 |
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Den Rechnungsbetrag werde ich der realisierten Insolvenzmasse entnehmen.
gez. W.
Rechtsanwalt als Treuhänder