Rechnung vom Insolvenzverwalter vom 22.11.19

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Kanzlei W. Rechtsanwälte

Herrn
Oliver Lenz
Carl-vom-Ossietzky-Straße 6
14471 Potsdam

Datum: 22.11.2019

Rechnung über Vergütungs- und auslagenvorschuss
für das 1. Jahr meiner Tätigkeit
04.12.2018 – 03.12.2019

Sehr geehrter Herr Lenz,

in Ihrem Restschuldsbefreiungsverfahren besteht im 1. Jahr einer Tätigkeit eine ausreichende Masse aus denen im Hauptverfahren gebildeten Rückstellung (€ 625,00), so daß es der Verfahrenskostenstundung für dieses Jahr nicht bedarf.

Es wird Ihnen für das 1. Jahr einer Tätigkeit als Treuhänder gemäß § 16 Abs 2 Satz 3 InsVV ein Vorschuß auf meine Vergütung

in Höhe von € 119,00

berechnet.

1. Vergütungsberechnung

Aufgrund der geringen Insolvenzmasse wird die Mindestvergütung gemäß § 14 Abs. 3 InsVV beantragt. Hiernach erechnet sich die Regelvergütung des Treuhänders wie folgt:

Mindestvergütung für das 1. Jahr (§ 14 III 1 InsVV) € 100,00
zuzüglich 19% Mehrwertsteuer € 19,00
Bruttovergütung € 119,00

Den Rechnungsbetrag werde ich der realisierten Insolvenzmasse entnehmen.

gez. W.
Rechtsanwalt als Treuhänder

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