Rollstuhlunfall 2013

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Folgendes passierte mir am Montag, 23.12.2013:


Ich stieg ca. 11:15 in die Tram 91, Wagennummer 433, am Bhf. Charlottenhof (stadtauswärts) ein. Ich saß im Rollstuhl, wir (meine Assistentin SEB und ich) benutzten die dritte Tür des Wagens. Es handelte sich um eine neue Tram vom Typ Vario. Speziell für Rollstuhlfahrer*innen geeignet, denn an jedem Rollstuhleinstieg befinden sich zwei Stellplätze für Rollstühle, ausgestattet mit einer Prellplatte.

Kastanienallee/Ecke Zeppelinstraße wollten wir aussteigen, denn ich wollte zur Logopädie im Johanniter-Zentrum (bei Promnitz). Nun dauert es naturgemäß ein paar Sekunden, bevor man/frau nach dem Halt des Wagens zur Tür kommt, denn man/frau muß ja vom Stellplatz für Rollstühle zur Tür kommen. Ein Rangieren ist zwingend erforderlich. Diese Sekunden nutzte der Fahrer, um die Türen zu schließen. In Voraussicht dessen, hatte meine Assistentin immer wieder (alle paar Sekunden) den Halteknopf gedrückt. Vergeblich! Der Fahrer ignorierte das.

Darauf schrie ich: "Bitte stehenbleiben!"

Meine Assistentin rannte nach vorne (ich hatte sie dazu aufgefordert), um dem Fahrer direkt Bescheid zu geben. Auch vergeblich! Der Fahrer fuhr an. Da aber zu diesem Zeitpunkt mein Rollstuhl schon vor der Tür stand, und nicht mehr im Haltebereich für Rollstühle, setzte sich mein Rollstuhl unkontrolliert entgegen der Fahrtrichtung (Trägheit!) in Bewegung, stieß dann gegen die Stühle und ich stürzte aus dem Rollstuhl.

An der Haltestelle "Im Bogen" stand dann die Straßenbahn mindestens eine Viertelstunde, bevor ich wieder in den Rollstuhl gehoben wurde. Aussteigen durfte ich nicht, denn hier hielt die Straßenbahn auf der Straße und es würden ja "ständig die Autos vorbeifahren". Vergeblich wies ich darauf hin, daß man/frau ja die Autos anhalten könnte. Der Fahrer lehnte das ab. Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Autos an einer Straßenbahn mit offenen Türen im Haltestellenbereich ohnehin nur maximal im Schrittempo vorbeifahren dürfen. - Aussteigen konnte ich dann erst "Luftschiffhafen".

Ein widerliches Erlebnis, und so sinnlos! Kein Mensch fällt gerne aus dem Rollstuhl zu Boden. Das verschmutzt die Kleidung und tut nunmal weh. Außerdem habe ich zwangsläufig meinen Logopädie-Termin verpaßt und den Bobath-Termin um 15:30 Uhr (Doppeltermin) mußte ich auch auslassen, denn das Ereignis ging mir sehr an die Nerven und anschließend war ich, wie meine Assistentin sagte, "völlig durch den Wind". Allerwenigstens dafür (denn diese kurzfristig verpaßten Termine stellt mir natürlich die Praxis in Rechnung, möchte ich entschädigt werden).

Ich möchte noch anmerken, dass sich Ihr Fahrer keinerlei Schuld bewußt war. Er hat gesagt, er hätte die Stoppsignale der Assistentin bemerkt; aber er hätte auf anderes geachtet.

Ich persönlich nehme ja an, daß der Fahrer dringend zur Endhaltestelle wollte, weil er ja dort Pause hat. Je eher er zur Endhaltestelle kommt, desto länger ist seine Pause.


Schriftsatz vom 03.02.14

S.
Rechtsanwalt

Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
G. - Geschäftsführer
G. - Geschäftsführer
E. - Aufsichtsratsvorsitzender
Fritz-Zubeul-Str. 96
14482 Potsdam

03.02.14

Angelegenheit: Oliver Lenz ./. Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
  Personen- und Sachschaden infolge Unfalls vom 23.12.13
Ihr Schreiben v.: 30.12.13
Mein Z.: Lenz 569
Unterlage/n: 1. Vollmacht
  2. Rechnung des T. P. v. 09.01.14

Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Lenz hat mich in der oben bezeichneten Angelegenheit mit seiner rechtlichen Vertretung beauftragt. Sie erhalten zusammen mit diesem Schriftsatz die oben benannten Unterlagen.

Herr hat den oben genannten Unfall bei der Nutzung Ihrer Tram 91 erlitten und Sie hierüber informiert. Sie teilten ihm mit, dass Ihrerseits Ermittlungen durchgeführt werden. Sie hoffen, dass das Sicherheitsgefühl meines Mandanten "trotz des erneuten Vorkommnisses" nicht allzu sehr beeinträchtigt wurde. Ihnen ist6 bekannt, dass mein Mandant zum wiederholten Mal durch die rücksichtslose Fahrweise Ihrer Mitarbeiter geschädigt wurde. Mein Mandant strebte im Rahmen der Geltendmachung seiner Ansprüche beim letzten Unfall (AG Potsdam, Az.: 37 20/10 vor allem an, dass Sie Konsequenzen ziehen und Ihre Mitarbeiter wirksam dahingehend unterweisen, dass Rollstuhlfahrern derartige Unfälle zukünftig erspart bleiben. Doch nun musste er einen weiteren, vermeidbaren Unfall erleben. Es war allein glücklichen Umständen zu verdanken, dass mein Mandant scheinbar keine schwerwiegenden, gesundheitlichen Schäden bei dem Unfall erlitt. Dennoch ist der Unfall ein gravierendes Schadensereignis! Zum einen musste mein Mandant den Sturz aus dem Rollstuhl hinnehmen und hatte neben dem Schrecken die Unannehmlichkeiten, als hilflose Person am Boden liegen zu müssen und erst nach Minuten wieder in den Rollstuhl gesetzt zu werden. Zum anderen ist sein ohnehin nicht mehr großes Sicherheitsgefühl durch den erneuten Sturz in Ihrem Transportmittel nun endgültig dahin. Er wird zukünftig nichtmehr in gelassenheit den öffentlichen Transport in Potsdam nutzen können. Außerdem versäumte er an diesem Tag aufgrund des Unfalls einen Behandlungstermin, was sich negativ auf seine schwer angegriffene Gesundheit auswirkt und dabei sind Kosten entstanden, wegen des nicht wahrgenommenen Termins.

Auch diesmal ist mein Mandant bereit, zu einer außergerichtlichen Einigung. Beim letzten Mal wollten Sie einen Rechtsstreit leider nicht vermeiden.

Die persönlichen Umstände meines Mandanten sind bei Ihnen aktenkundig. Ich erinnere nur an Folgendes: Herr Lenz leidet an Multipler Sklerose, er ist deshalb in seiner Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt und auf die Nutzung des Rollstuhls angewiesen. Er bedarf nicht nur der Pflege, sondern inzwischen auch der ständigen Assistenz. Es ist unbegreiflich, wieso der Fahrer der Tram derartig rücksichtslos fuhr, obwohl er wusste, dass ein Rollstuhlfahrer sich in der Bahn befindet. Die äußerst unangenehme Unfallsituation hat mein Mandant Ihnen ausführlich beschrieben.

Ich fordere Sie zur Vermeidung eines Rechtsstreits auf, spätestens bis zum 09.02.14 Ihre Schadensersatzpflicht gegenüber meinem Mandanten vom Grunde her schriftlich anzuerkennen. Ihm geht es diesmal vorrangig um individuelle Wiedergutmachung und Schadensausgleich, denn dass er zukünftig derartige, vollkommen unnötige Unfälle bei der Nutzung Ihrer Verkehrsmittel nicht mehr erleiden muss, kann er nun nicht mehr ernsthaftr erwarten.

Mein Mandant kann sich ggf. folgende kurzfristige, außergerichtliche Lösung vorstellen:

Gegen Zahlung eines Entschädigungsbetrages i.H.v. 5.000,00 € verzichtet mein Mandant auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche, ohne immateriellen Vorbehalt für erst zukünftig erkennbare bzw. eintretende Unfallfolgen. Die etwaigen Ansprüche Dritter werden werden von diesem Vergleich nicht berührt. Die Zahlung erfolgt bis zum 28.02.14 auf meine folgende Bankverbindung:
IBAN: ...
SWIFT-BIC: ...
bei der: ...
Steuer-Nr. ...
USt-Ident-Nr.: ...

Selbstverständlich würden Sie bzw. Ihr Haftpflichtversicherer zuvor eine entsprechende Ausgleichsquittung von meinem Mandanten erhalten.

Sollten die oben benannten Fristen fruchtlos verstreichen, werde ich meinem Mandanten zur Klage raten.

Mit freundlichem Gruß
gez. S.
Rechtsanwalt

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