Rueckforderung III
Aus cvo6
Oliver Lenz Carl-von-Ossietzky-Str. 6 14471 Potsdam Tel. 0331-90 23 95 Mittelbrandenburgische Sparkasse 14459 Potsdam Sonntag, der 14.04.2013 Mein Girokonto-Nr. 4501152244 Hier: Erstattung zu Unrecht gezahlter Benachrichtigungsentgelte Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der Führung des oben bezeichneten Girokontos haben Sie mir Benachrichtigungsentgelte bei nicht eingelösten Lastschriften in Rechnung gestellt.
Mit Urteil vom 22.05.2012 hat der Bundesgerichtshof (AZ. XI ZR 290/11) entschieden, dass ein solches Entgelt unzulässig ist.
Ich fordere Sie deshalb auf, den von mir insgesamt gezahlten Betrag bis zum 10.05.2013 auf mein o.g. Konto zu überweisen.
Gerne überlasse ich Ihnen in der Anlage eine Kopie des Urteils. Sie scheinen mir ja nicht zu glauben, wie ich Ihrem Schreiben vom 2. April 2013 entnehme.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Lenz
(Anlage: Blatt 1 des o.g. Urteils)