Rueckforderung I und II

Aus cvo6
Wechseln zu: Navigation, Suche

06.03.2013

Hallo,
am 4. und 5.03. (nach einer unverschuldeten Kontopfändung und vor/bei Einrichtung eines P-Kontos) gab die MBS acht Lastschriften zurück und berechnete jeweils 1,50 Gebühren. Wie Sie wissen sollten, hat der BGH mehrfach entschieden, dass solche Gebühren unzulässig sind. Ich gehe davon aus, dass Sie mir diese Kosten bis spätestens Montag, den 11.03. erstatten bzw. zurückbuchen. Sollte ich jetzt in dieser Angelegenheit etwas übersehen haben, bitte ich um substantiierten Hinweis.
MfG
Oliver Lenz


28.03.2013

Hallo, aufgrund rückgegebener Lastschriften wurden mir pro nichteingelöster Lastschrift 1,50€ berechnet. Mittlerweile war das 12x der Fall. Aufgrund einer kurzzeitigen Kontopfändung war das _vielleicht_ zwischen 27.02.13 und 05.03.13 berechtigt. Keine Ahnung, und auch dann wäre das nur 5x der Fall gewesen.

Sie dürften wissen, daß ein wie auch immer benanntes Entgelt für eine nichteingelöste Lastschrift nicht zulässig ist. Gerne löse ich einen Mahnbescheid gegen Ihr Haus aus. Zuvor möchte ich Ihnen Gelegenheit geben, die Sache aus der Welt zu schaffen und mir 12x1,5€ = 18€ gutzuschreiben. MfG OL

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge