Schreiben Finanzamt 16.01.13
Finanzamt Potsdam
Steuer-Nr.: 046/244/02869
16.01.2013
Herrn
Oliver
Lenz
C.-v.-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam
Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen und Entrichtung der abzuführenden Lohnsteuer
Sehr geehrter Steuerzahler,
Ihre abzuführende Lohnsteuer für das vergangene Kalenderjahr hat mehr als 4.000 EUR betragen. Sie sind deshalb verpflichtete, Ihre Lohnsteuer-Anmeldungen monatlich abzugeben (§ 41a Abs. 2 Einkommensteuergesetz).
Geben Sie bitte erstmalig für den Anmeldungszeitraum April 2013 eine monatliche Lohnsteuer-Anmeldung ab.
Die Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr wurde durch Hochrechnung ermittelt, da die Betriebsstätte neu errichtet wurde (§ 41a Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz).
Die abzuführende Lohnsteuer ist entsprechend an die Finanzkasse zu entrichten.
Bitte unterrichten Sie ggf. Ihren steuerlichen Berater.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt