Schreiben der KK vom 28.01.2013

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Techniker Krankenkasse

Servicestelle für Rehabilitation Berlin Brandenburg

Alte Jakobstr. 81-82
10179 Berlin

Herrn Oliver Lenz
carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

28. Januar 2013

Trägerübergreifendes Persönliches Budget

Sehr geehrter Herr Lenz,

Sie erhalten im Rahmen eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets bereits Leistungen über die Landeshauptstadt Potsdam.

Wie bereits telefonisch besprochen benötigen wir von Ihnen weitere Unterlagen. Gerne möchte ich Sie auf diesem Weg an die Übersendung der erforderlichen Unterlagen erinnern und auf Ihre Mitwirkungspflichten gemäß §60 Sozialgesetzbuch I (SGB I) hinweisen.

Für die abschließende Prüfung benötigen wir folgende Unterlagen:

Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Krankengymnastik im Bewegungsbad)

  • Ärztliche Bestätigung über die Art der Leistung,
Ich habe am 30.09.2012 auf dem Postweg der TK Potsdam bereits eingesandt: Kopien der Rezepte über KG nach Bobath, Rezept über KG nach Vojta, Rezept über Ergotherapie, Rezept über Bewegungsbad, Rezept über Lymphdrainage und manuelle Therapie.
  • Umfang und die voraussichtliche Dauer der Behandlung (mindestens 6 Monate),
Ein Attest, daß die Dauer meiner Behandlungen nicht absehbar ist, habe ich am 27.01.2013 der TK/Frau M./Berlin gefaxt.
  • Qualifikationsnachweis des Leistungserbringers.
Dies erscheint mir fragwürdig. Ich kann doch VORHER nicht wissen, bei wem ich meine Behandlungen einkaufen werde?! Hinterher natürlich!
Zum anderen habe ich nicht die Absicht, meine Therapeuten zu wechseln. Und bisher haben diese doch mit der KK/der KV abgerechnet. Also haben sie doch die notwendige Qualifikation!

Häusliche Krankenpflege

  • ärztliche Verordnung ab Januar 2013 (mindestens 6 Monate),
Am 19.10.2012 gefaxt an die TK/Frau M./Berlin. Auf Anforderung sandte ich dann das Original auf dem Postweg am 29.11.2012 an die TK/Pflegekasse/Dresden/Herr E. Am 29.01.13 faxte ich ein neues Rezept (da das alte ja abgelaufen war) an die TK/Frau M./Berlin. Das Rezept war/ist - wie normal - für 3 Monate gültig. Die Ärztin meinte jetzt, sie bräuchte die Genehmigung der KK, um mir das Rezept längerfristig ausstellen zu können. Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Attest über Dauerverordnung - gefaxt am 27.01.2013 - es offensichtlich macht, daß auch die Krankenpflege dauerhaft notwendig ist.
  • Umfang der Leistung.
Aus dem Rezept ersichtlich: Medikamenteneingabe, Stellen, Herrichten; 2 mal 7 Tage wöchentlich An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe

Bezüglich Ihres Antrages auf Fahrkosten zur ärztlichen Behandlung haben Sie mir in unserem Telefonat erläutert, dass von Ihnen kein Antrag auf Fahrkosten im Rahmen eines Persönlichen Budget gestellt wird.

Für die Weitergabe Ihrer Unterlagen senden Sie uns bitte die beiliegende Einverständniserklärung unterschrieben zurück. Vielen Dank.

done per fax an die TK/Frau M./Berlin am 1.2.2013

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
gez. M.
Kundenberaterin

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