Schreiben der LHP vom 07.05.15
Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
S.
Mein Zeichen: 384305.000078419
RA Dr. Drescher
Helene-Lange-Str. 8
14469 Potsdam
07.05.2015
Ihr Mandant: Oliver Lenz
Ihr Zeichen: 028-15-D
Anforderung von Unterlagen
Sehr geehrter Herr RA Dr. Drescher,
Herr Otto bat mich am 24.04.2015 um Übersendung der Akte Lenz.
Ich bot ihm die Akteneinsicht in den Räumen der Stadtverwaltung Potsdam an. Daraufhin korrigierte Herr Otto sein Ansinnen dahingehend, Buchungsbelege haben zu wollen.
Meine telefonische Nachfrage ergab für mich, dass die zuletzt eingereichten Unterlagen gewünscht wurden.
Mit Schreiben vom 30.04.2015 habe ich die eingereichten Unterlagen, Kontoauszüge August 2014 bis Januar 2015, die Honorarabrechungen und die Gehaltsabrechnungen, an ihn zurück gesandt.
Offensichtlich gibt es jedoch zwischen Herrn Otto und mir Verständigungsschwierigkeiten.
Mit gestrigen Schreiben teilt mir Herr Otto mit, dass die Einreichung der Belege bis jetzt nicht erfolgt ist. Die unvollständigen Kopien der aus zwei Akten bestehenden und mir eingereichten Unterlagen könne ich wieder abholen. (?)
Da mir jedoch keine anderen Unterlagen oder Belege vorliegen, kann ich auch nicht anderes dem Herrn Otto zusenden. Dies machte er jedoch zur Bedingung, um mögliche Ergänzungen einzureichen.
Ich bitte Sie, diesen Sachverhalt zu klären und zu einem vernünftigen Ende zu führen.
Entgegen der Beteuerung über die Vollständigkeit der Unterlagen bei der Anhörung vor dem Sozialgericht gehe ich davon aus, dass dies ebend nicht so ist.
Vollständige Unterlagen sind zur Nachweiserbringung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung jedoch notwendig.
Im Schreiben vom 30.04.2015 an Herrn Otto habe ich beispielhaft fehlende Nachweise aufgeführt. Dieses und die Mail´s von Herrn Otto habe ich Ihnen zur Kenntnisnahme beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. S.