Schreiben der LHP vom 31.07.15

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
S.

Herrn
RA Dr. Drescher
Helene-Lange-Str. 6
14469 Potsdam

31.07.2015

Persönliches Budget Oliver Lenz

Sehr geehrter Herr RA Dr. Drescher,

mit Schreiben vom 29.07.2015 forderten Sie erneut die Herausgabe vollständiger Orginalunterlagen

Rechtschreibung im Or>>i<<ginal.

bis zum 03.08.2015 und wiesen auf eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung hin.

Wie sich nunmehr anzeigt, besteht allem Anschein nach kein Herausgabeanspruch gegenüber der Stadtverwaltung Potsdam, sondern allenfalls gegen die 20. Kammer des Sozialgerichts Potsdam.

Wie bekannt, habe ich mich mit ihnen am 29.07.2015 dazu telefonisch verständigen wollen und Ihnen den Vorschlag unterbreitet, dass Herr Otto in die uns vorliegenden Akten schauen soll und anzeigen kann, welche Unterlagen er haben möchte. Sie baten, dies mit Hernn Otto direkt zu klären.

Ich rief Herrn Otto an und unterbreitete den Vorschlag, er möge zu mir kommen oder ich mit den Unterlagen zu ihm gehen, um gemeinsam zu schauen, um welche Unterlagen es sich handelt.

Auf diesen Vorschlag ging Herr Otto nicht ein, sondern drohte lediglich lautstark mit einem möglichen strafrechtlichen Verfahren. Er präzisierte jedoch seine Forderung von Unterlagen dahingehend, dass sie uns seinerzeit im Orginal

:-)

vom Gericht zugesandt worden seien.

Dieser neue Sachverhalt veranlasste die Fallmanager und auch die Sachbearbeiter Klage- und Widerspruchsverfahren erneut, alle Unterlagen nach Gerichtsschreiben über möglicherweise, zugesandte Orginalunterlagen durchzusehen, ohne Ergebnis.

Die Sprache bleibt verworren. Wie meinen???

Letztendlich hat Frau G. an die Geschäftsstelle der 20. Kammer gewandt und bat zu recherchieren, ob im Gericht orginale Abrechnungen liegen.

Der Rückruf ergab, dass sich bei Gericht ein Ordner - Assistenz Oliver Lenz Buchungsunterlagen" befindet, deren Herkunft und auch den Verwendungszweck dieses Ordners die Mitarbeiter der Geschäftsstelle nicht nachvollziehen konnten.

Sollte es sich hierbei nun um die Unterlagen handeln, die Herr otto vermisst, müsste er sich an die Geschäftsstelle der 20. Kammer wenden.

Ich bitte um eine entsprechende Information, ob sich damit dieser Sachverhalt geregelt hat. Künftig bitte ich vor Geltendmachung von eigenen Herausgabeansprüche, um genaue Prüfung im eigenen Bereich. Künftig eingereichte Unterlagen bitte ich, sofern nicht ausdrücklich anders gewünscht, ausschließlich in Kopie einzureichen.

Schließlich übersandte mit Schreiben vom 24.07.2015 das Gericht Unterlagen der Abrechnung. Wiederholt waren diese Unterlagen unvollständig und unschlüssig. Zur Prüfung eines Abrechnungsmonats ist es erforderlich, dass nicht nur die Kontoauszüge und Einsatzpläne eingereicht werden, sondern auch die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Das ist nicht der Fall und bitte ich für Juni 2015 nachzuholen. Da bisher auch die Abrechnung für Mai nicht vorliegt, lassen sich die Unterlagen nicht schlüssig nachvollziehen.

Die eingereichten Lohnjournale und Personalkostenübersichten sind für die Prüfung der eingesetzten Mittel nicht von Bedeutung.

Wenn ich die LHP richtig verstehe, wollen sie die Lohnscheine der Mitarbeiter*innen, aber nicht die Lohnjournale? Bitte, wenn sie noch mehr Papier haben wollen, daran soll es nicht scheitern.

Schließlich bitte ich um Erläuterung der angefallenen Kosten für den "Büroservice" von Herrn Otto. In vergleichbaren Fällen lagen die Kosten für derartige Dienste eines Steuerbüros im Bereich der gewährten Pauschale für Regiekosten von 30,00 EUR.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. S.

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