Schreiben der Unfallkasse vom 31.03.16
Unfallkasse Brandenburg
Postfach 1113
15201 Frankfurt (Oder)
Herrn
Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Straße 6
14471 Potsdam
31.03.2016
Gesetzliche Unfallversicherung für Ihre Pflegekräfte
hier: Meldung der Beschäftigtenzahlen für die Beitragsberechnung
Sehr geehrter Herr Lenz,
Ihr Haushalt wurde seit Februar 2012 mit einer Haushaltshilfe (Assistenzkraft) bei der Unfallkasse Brandenburg zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet. Inzwischen haben wir erfahren, dass in den vergangenen Jahren mehrere Pflegekräfte für Sie tätig waren. Damit ist seit dem Zeitpunkt, an dem mehr als eine Pflegekraft für Sie tätig ist, die Meldung der Beschäftigten zu vervollständigen und der Beitrag zu korrigieren.
Herr Otto hatte mit Schreiben vom 05.02.2016 den Vorschlag unterbreitet, den Beitrag für die vergangenen Jahre eine pauschale Beschäftigtenzahl von fünf Vollzeitkräften, einschließlich der Honorarkräfte, zugrunde zu legen. Diesem Vorschlag können wir aufgrund der Beitragsordnung der Unfallkasse Brandenburg nicht folgen. Die wesentlichen Grundlagen für die Beitragsberechnung bei Privathaushalten haben wir für Sie im Anhang zu diesem Schreiben zusammengestellt.
Die Prüfung der uns übergebenen Verträge ergab ferner, dass die aufgrund eines Honorarvertrages tätigen Pflegekräfte ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind, sofern nicht durch eine andere Stelle deren Versicherungsfreiheit festgestellt wurde (Anfrage- bzw. Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)).
Wir bitten Sie unter Beachtung der vorgenannten Grundlagen, um eine korrekte Meldung aller Beschäftigtenzahlen seit 2012. Hierfür nutzen Sie bitte den in der Anlage beigefügten Meldebogen.
Mit freundlichen Grüßen
Unfallkasse Brandenburg
im Auftrag
gez. S.