Schreiben des Insolvenzverwalters vom 20.11.19
Kanzlei W.
Herrn
Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Straße 6
14471 Potsdam
20.11.2019
Restschuldbefreiungsverfahren Lenz, Oliver
eröffnet am 12.08.2016
Sehr geehrter Herr Lenz,
für die Dauer des Insolvenzverfahren muss sich für jeden Monat – lückenlos – ergeben, über welches Einkommen Sie verfügen.
Ich bitte daher um Übersendung
- Ihrer Rentenanpassung zum 01.07.2019.
Sofern Sie über kein eigenes Einkommen verfügen, bitte ich um schriftliche Mitteilung, woraus Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Ich weise Sie darauf hin, dass es zu den Pflichten in der Wohlverhaltensperiode gehört, die Einkommensnachweise regelmäßig (mindestens quartalsweise) und unaufgefordert zu übersenden.
Da die Nachweise für die Berichterstattung an das Insolvenzgericht dringend benötigt wird, bitte ich um Einreichung bis zum 27.11.2019.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Rechtsanwalt als Treuhänder