Schreiben des MASGFF vom 14.08.15
Land Brandenburg
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467 Potsdam
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Va 3
11017 Berlin
Potsdam, 14. August 2015
Leistungen der Sozialhilfe als Persönliches Budget - Eingaben des Herrn Oliver Lenz, Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam
Ihre Mail vom 25.06.2015 - Az. Va 3 - 45 - Lenz/15
Es geht um die Leistungen der Sozialhilfe in Form eines Persönlichen Budgets für Herrn Oliver Lenz. In o.g. Schreiben baten Sie um Mitteilung des Ergebnisses einer Überprüfung.
Im Land Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte die örtlichen Träger der Sozialhilfe. Sie nehmen die Aufgaben der Sozialhilfe gemäß § 4 Abs. 1 AG-SGB XII als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit wahr. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) übt hier lediglich die Rechtsaufsicht über die örtlichen Träger der Sozialhilfe aus. Insofern verfügen wir nicht über die notwendigen Instrumente für eine förmliche Überprüfung des Falles.
Unabhängig davon ist hier bekannt, dass sich der Vertreter von Herrn Lanz aktiv an den Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, an Vertreterinnen und Vertreter aus dem landespolitischen Raum sowie an die örtliche Presse zur Unterstützung von Herrn Lenz gewandt hat. Insofern gibt es verschiedene Gespräche mit Vertretern der Landeshauptstadt Potsdam um die notwendigen Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets weiterhin realisieren zu können. Auch ist wohl in der Sache eine Sozialrechtsstreit anhängig. Ein weiterer belastbarer Sachstand ist hier nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. H.