Schreiben meines RA bzgl. Stundung der Beitraege vom 09.09.2013
RA Peter Klink
Lennéstr. 71
14471 Potsdam
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft Bahn See
Die Minijob Zentrale
45115 Essen
Potsdam, den 09.09.2013
Mein Zeichen: 00014-13/PK/mk
Lenz, Oliver ./. Landeshauptstadt Potsdam
Ihr Zeichen: VII.8.4.12 255...
Melde- und Beitragsverfahren
Stundung
in Sachen Oliver Lenz, Carl-von-Ossietzky-Straße 6, 14471 Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vorbezeichneten Angelegenheit kommt der Unterzeichner zurück auf das am 4. September 2013 mit Ihnen geführte Telefonat und bittet noch einmal darum, die bei meinem Mandanten aufgelaufenen Beträge bis Ende des Jahres zu stunden. Mein Mandant wird versuchen bzw. ist bemüht, die laufenden Beträge im Rahmen des der ihm von der Landeshauptstadt Potsdam übergebenen Beträge zu begleichen. Da mein Mandant jedoch nur Teilbeträge von den tatsächlich ihm zustehenden Beträgen erhält, wird mein Mandant vermutlich z. Zt. auch nicht die volle Beitragslast monatlich zahlen können.
Mein Mandant ist - dies wird von meiner Seite aus als bei Ihnen zur Kenntnis gelangt auch vorausgesetzt - schwerbehindert. Mein Mandant ist MS-Patient. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gibt es das sog. Persönliche Budget im Arbeitgebermodell. Dabei ist der Behinderte selbst Arbeitgeber und beschäftigt die ihn zu pflegenden Personen selbst. Die hierzu notwendigen Gelder erhält er bzw. beantragt er bei einer zentralen Stelle, hier die Landeshauptstadt Potsdam, die sich sodann mit den weiteren Leistungsträgern in Verbindung zu setzen aht, um dortig weitere Gelder zu erwirken.
Die Landeshauptstadt Potsdam weigert sich jedoch seit nunmehr etwas über einem Jahr, meinem Mandanten die für ihn notwendigen gelder in entsprechender Höhe zur Verfügung zu stellen. Seit März 2013 bzw. April 2013, wo mein Mandant rund um die Uhr spätestens pflegebedürftig ist, erhält mein Mandant statt der ihm zustehenden bzw. benötigten Gelder von 10.000,00 € im Monat nur ca. 3.000,00 €.
Das hier angestrengte einstweilige Anordnungsverfahren, welches die Landeshauptstadt Potsdam zur vorläufigen Zahlung verpflichten soll, steht kurz vor dem Abschluss. Die zuständige Richterin wird versuchen, jetzt, nachdem sie bereits mehrfach dieses gegenüber dem Unterzeichner angedeutet hat, nun im September nach ihrem Urlaub einen Beschluss fassen. Allerdings ist seitens der Landeshauptstadt Potsdam bereits jetzt dem Unterzeichner zu Ohren gekommen, dass hiergegen Beschwerde (das Berufungsverfahren für die einstweiligen Anordnungsverfahren) erhoben werden soll. Aus diesem grunde wird sich die endgültige Zahlung noch weiter verzögern.
Aufgrund der nach wie vor nicht kompletten Leistung hat mein Mandant z. Zt. mehr als 20.000,00 € Außenstände. Sobald die Gelder hier vorhanden sind, wird mein Mandant in der Lage sein, diebei Ihnen bestehenden und aufgelaufenen Verbindlichkeiten zu begleichen.
Es wird daher noch einmal um Stundung bis zum 31. Dezember 2013 der bei Ihnen bestehenden Verbindlichkeiten gebeten.
Bei Rückfragen steht der Unterzeichner gerne zu Ihrer Verfügung und verbleibt
mit freundlichen Grüßen
gez. Klink
Rechtsanwalt