Schreiben von mir am 06.12.18

Aus cvo6
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3.1 Bitte beschreiben Sie die ausgeübte Tätigkeit.

Behindertenbedingte Assistenz:
Büroarbeiten, Essenszubereitung, Körperpflege, Assistenz bei aushäusigen Terminen), Bedienung von Hilfsmitteln (insbesondere der Treppenraupe), u. a.

3.2 Bitte schildern Sie, wie die Auftragsausführung kontrolliert wird und ob vom Auftraggeber Vorgaben hinsichtlich der Art und Weise der Auftragsausführung gemacht werden.

Durch die Natur der Aufgabe, nämlich „meine Hände und Füße" zu ersetzen/meine Selbstbestimmung zu gewährleisten, ist die Kontrolle der Tätigkeit absolute Selbstverständlichkeit/Notwendigkeit. Ich bin bei allen Tätigkeiten immer anwesend.

3.3 Bitte schildern Sie, ob und ggf. in welchem Umfang regelmäßige Arbeitszeiten und Anwesenheitszeiten einzuhalten sind und ob vom Auftraggeber Vorgaben hinsichtlich der Arbeitszeit gemacht werden.

Ich benötige rund um die Uhr Assistenz. Diensteinsätze erfolgen immer in gegenseitiger Absprache. Die Ablehnung eines Dienstes ist möglich und hat keinerlei Sanktionen zur Folge.

3.4 Bitte schildern Sie, wo die Tätigkeit im Einzelnen ausgeübt wird und ob vom Auftraggeber Einschränkungen hinsichtlich des Tätigkeitsortes gemacht werden.

Naturgemäß ist die Tätigkeit da wo ich bin (s. 3.2)

3.5 Bitte schildern Sie, ob und in welchem Umfang eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers vorliegt (z. B. durch die Teilnahme an Dienstbesprechungen, Teamarbeit, Dienstpläne, Dienstkleidung, Schulungsmaßnahmen).

Bei mir muss es Dienstpläne geben, denn die 24-Stunden-Assistenz ist sicher zu stellen (s. 3.3). Darüber hinaus gibt es keine Dienstbesprechungen, Teamarbeit, Dienstbekleidung und außer einer kurzen Einarbeitung keine Schulungsmaßnahmen.

3.6 Bitte schildern Sie, ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer unternehmerisch auftritt (z. B. durch eigene Werbung, durch eigene Preisgestaltung).

Niemals bei mir.

3.7 Bitte schildern Sie, ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer ein eigenes Unternehmerrisiko trägt (z.B. durch Kapitaleinsatz).

Ein unternehmerisches Risiko entsteht dadurch, dass die Assistenzkräfte, wie CSE, weder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch Urlaubsanspruch erhalten und für Schäden an ihren persönlichen Sachen, die im Dienst entstehen, selbst haften.

Potsdam, 6.12.2018

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