Schriftsatz2 an das SG vom 12.01.16

Aus cvo6
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Rechtsanwalt
Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Straße 8
14469 Potsdam

Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Potsdam, den 12.01.2016
Mein Zeichen: 051-15-D

In dem Rechtsstreit

Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
S 20 SO 3/15

wird nachgefragt, ob die Beklagte auf den Schriftsatz vom 05.01.2015 erwidert hat.

Es wird auch höflich daran erinnert, dass die Klärung der Angelegenheit dringend ist.

So hat z.B. die Techniker Krankenkasse - nach erfolgloser Vollstreckung - die Einleitung eines Insolvenzverfahrens angekündigt und zudem auf eine Strafbarkeit gem. § 266a StGB hingewiesen (vgl. Anlage).

Eine Abschrift habe ich beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen


Techniker Krankenkasse
Fachzentrum Forderungsrealisierung
22291 Hamburg

Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

24. Dezember 2015

Beitragsrückstand - Vermeiden Sie einen Insolvenzantrag

Sehr geehrter Herr Lenz,

obwohl wir Sie mehrfach dazu aufforderten, haben wir die Gesamtsozialversicherungsbeiträge für die Zeit vom 1. Juni 2014 bis zum 31. Oktober 2015 noch nicht erhalten. Auch die Vollstreckung blieb da leider erfolglos.

Wir geben Ihnen heute noch einmal die Möglichkeit, die Beitragsschulden einschließlich der Nebenkosten und der Säumniszuschläge zu begleichen. Sie betragen insgesamt 3.564 Euro. Wie sich der Rückstand im Einzelnen zusammensetzt, können Sie der Tabelle auf der Rückseite dieses Schreibens entnehmen. Bitte überweisen Sie die offene Summe
bis zum 9. Januar 2016 auf unser folgendes Konto:

Commerzbank Hamburg
IBAN ...
Verwendungszweck B565...

Sollte das Geld bis dahin nicht bei uns eingehen, beantragen wir ein Insolvenzverfahren. Dadurch entstünden zusätzlich Kosten in beträchtlicher Höhe.

Eine Ratenzahlung ist leider nicht möglich - dies schließt §3 der Beitragserhebungsgrundsätze vom 17. Februar 2010 aus. Ein Insolvenzverfahren kann nur noch verhindert werden, indem der offene Betrag in einer Summe gezahlt wird.

Achtung: Nach § 266 a Absatz 1 Strafgesetzbuch müssen Sie mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen, falls Sie uns Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten.

Auch in Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie deshalb dringend, den Beitragsrückstand fristgerecht auszugleichen.

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.

Freundliche Grüße
Ihre Techniker Krankenkasse
Forderungsrealisierung


Der rückständige Betrag von 3.564,01 EURO setzt sich wie folgt zusammen:

Arbeitgeber-/Betriebsnummer Beitragszeitraum Betrag
B585... 06/2014 - 10/2015 3.564,01 EUR
Gesamtsumme 3.564,01 EUR
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