Schriftsatz2 an das SG vom 12.05.15

Aus cvo6
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Rechtsanwalt
Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Straße 8
14469 Potsdam

Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Potsdam, den 12.05.2015
Mein Zeichen: 028-15-D

In dem Rechtsstreit

Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
S 20 SO 40/15 ER

wird mitgeteilt, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Beweisanordnung bestehen.

Der Antragsteller möchte nur die Begrifflichkeiten konkretisieren, da es ihm nicht um (fremdbestimmte) "Betreuung", sondern um (selbstbestimmte) Assistenz geht.

Vorsorglich wird erklärt, dass er keine Wechseldruckmatratze, sondern eine andere Art der Antidekubitusmatratze (Modell "Hyper Foam 2") besitzt, da diese auch zur Prophylaxe geeignet ist.

Eine Abschrift habe ich begefügt.

Mit freundlichen Grüßen

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