Schriftsatz2 des Amtsgerichts vom 28.07.16
Az.: 35 IN 352/16
(Geschäftszeichen)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
- des Herrn Oliver Lenz, geboren am 15.05.1966
wohnhaft: Carl-von-Ossietzky-Straße 6, 14471 Potsdam
wird dem Schuldner
- Rechtsanwalt B.
Potsdam
zur Wahrnehmung seiner Interessen in dem Insolvenzeröffnungsverfahren gemäß § 4a Absatz 2 Satz 2 InsO beigeordnet.
Gründe:
Der Schuldner hat am 10.06.2016 Antäge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, auf Erteilung der Restschuldbefreiung sowie auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt. Zuvor hatte bereits am 01.06.2016 die Techniker Krankenkasse einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Potsdam eingereicht. Zugleich mit seinem Insolvenzeigenantrag hat der Schuldner einen Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts gestellt, weil er krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, seine Interessen im Insolvenzverfahren wahrzunehmen.
Nachdem die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Verfahrenskostenstundung vorliegen, war dem Antrag des Schuldners auf Beiordnung eines Rechtanwaltes gemäß § 4a Absatz 2 Satz 2 InsO zu entsprechen. Rechtsanwalt B. hat sich zur Vertretung des Schuldners bereit erklärt.
Potsdam, 28.07.2016
P.
Richter am Amtsgericht
beglaubigt
gez. S. Siegel
Justizbeschäftigte