Schriftsatz 11.2012

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Bevor jemand sich eine Wohnung kauft, sollte er/sie erst fragen, wer dort warum wohnt. Andere Wohnungsinteressenten (Name und Anschrift bekannt) haben das auch getan. Ich bekam Besuch und wurde mehrfach telefonisch kontaktiert (ich erinnere mich an zwei Parteien). Das war jedoch zumindestens in einem Fall ein Immobilien-Laie. Von einem Profi wie Herrn C. darf und muss man/frau mehr erwarten! Ein einziger Blick zu Google (Stichwort "carl-von-ossietzky-str. 6" potsdam) hätte zu meiner Homepage http://www.cvo6.de geführt - und da steht alles zu meiner Person, meinem Gesundheitszustand und wie ich zu dieser Wohnung kam. Oder es hätte auch ein Blick ins Telefonbuch genügt, um mit mir Kontakt aufzunehmen. Wenn Herr C. als Immobilienprofi das alles nicht tut, Geld investiert, und vor einem Realisierungshindernis (meine Wenigkeit) steht, ist das allein seine Verantwortung. Herr C. hat m. E. fahrlässig gehandelt.


Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

18.11.2012

In der Sache

Lenz ./. C.

Folgende neue Gesichtspunkte gibt es zu berücksichtigen:
Mein Sohn H. hat am 3.9.2012 eine Ausbildung in Leipzig begonnen. Seit dem ist er nur noch selten in Potsdam (14-tägig am Wochenende).
Meine Tochter F. ist umgezogen und wohnt seit Oktober 2012 in der Bergholzer Str. 3.
Für H. hat mein Sohn A. (fast 14 Jahre alt) vollwertige Hilfe übernommen. (Das war auch Voraussetzung, daß H. nach Leipzig ging.) Mein Sohn A. kann mich mit dem Aufstehlifter aufrichten und da er das entsprechende Know-how und die Kraft hat, kann er mir beim Umsetzen auf die Toilette helfen Er übernimmt diese Hilfe zu meinem Glück ganz selbstverständlich (inklusive Reinigung).
Meine Tochter F. fährt arbeitstäglich mit dem Bus nach Golm in die Universität und kommt damit fast bei mir vorbei. Sie steht mir auch weiterhin zur Verfügung. Da ich ihren Stundenplan kenne, weiß ich, wann ich sie einsetzen kann. (Und ich tue das auch wenn Bedarf besteht.) Sie übernimmt regelmäßig Montags den Frühdienst (8:00-10:00) bei mir.
Möglicherweise ist es daher wenig sinnreich, H. als Zeugen zu vernehmen. Aber natürlich kann er für die Vergangenheit aussagen.
Großen Sinn macht es m. E. hingegen, meinen Sohn A. als Zeugen zu vernehmen. Er ist zu laden über Frau D. oder über mich.
Ansonsten habe ich gerade in der jüngsten Zeit gespürt, wie wertvoll die Nähe von meiner Mutter ist: Folgendes trug sich am 17.11.2012 zu: "Ich kränkle (Husten, leichtes Fieber, Nase läuft). Mit äußersten Mühen kann ich meinen Rollstuhl zur Matratze fahren. Mit äußersten Mühen bekomme ich auch die Fußrasten zur Seite gestellt und die Knieteile entfernt. Aber als ich nach vorne falle, kippe ich zur Seite und meine Füße sind unterhalb des Rollstuhles verkeilt. Irgendwie erreiche ich das bereitliegende Mobilteil des Telefons (eins liegt bei der Matratze) und kann meine Mutter anrufen. Es ist 02:30 Uhr. Meine Mutter kommt, um mich zu befreien. Anschließend schlief sie auch bei mir und half mir in der Nacht, als da sind: umdrehen, trinken mehrfach, pinkeln und am nächsten Morgen aufstehen."
Ein weiterer Gesichtspunkt: Ich hänge an meiner Wohnung, viel mehr, als daß ich das jemals geahnt habe. Die Gerichtsverhandlung am 23.08.12 (Güteverhandlung) zeigte das deutlich auf. Obwohl doch diese Güteverhandlung für mich eher günstig ablief, war ich anschließend ein körperliches und seelisches Wrack. Hochroter Kopf und ein Puls von 140.
Beweis: Zeugnis von Frau W. (Krankenschwester, Assistenz und Pflegekraft von mir seit 2006)
Der Verlust _dieser_ Wohnung wäre für mich lebensbedrohlich. In einer immer mehr schwankenden Welt ist diese Wohnung der einzige feste Punkt in meinem Leben. Nennen Sie es "Griff nach dem Strohhalm", aber mir fällt keine andere Bezeichnung ein. Bitte lassen Sie mir diese Wohnung!
Ich verweise noch auf folgendes: Mein Wohngeld würde sich in der Tat bis zu einer Höhe von 650 € (z. Zt. zahle ich eine Kaltmiete von 192,03 €) im Gleichklang mit dem Mietzins erhöhen. Dies gilt aber eben nur, wenn ich zwei Kinder mitwohnen habe. Ohne Kinder unter 18 Jahren (sie sind jetzt 13 und 10) würde mein Wohngeld nur bis zu einer Höhe der Kaltmiete von 500 € steigen und dann aber auch nur 100 € ausmachen. Mit anderen Worten: Alleinlebend (und damit unabhängig von der Anwesenheit minderjähriger Kinder) könnte meine Kaltmiete nur auf 300 € steigen, damit ich eine Chance habe, diese zu "stemmen". (Ich erhalte gegenwärtig 880,03 € Rente.)
Über diesen Umstand habe ich meinen Vermieter informiert. Siehe
Was das "kümmern" um eine gleichwertige Ersatzwohnung angeht:
Die Gegenseite soll mir mal erklären, wie _ich_ (Pflegestufe III, GdB 100%, usw. usf.) mich aktiv kuemmern soll. Wie soll das gehen??? Ich kann doch keine Zeitung aufblättern, ich kann keine Wohnungen besichtigen usw. usf. Was ich kann, hab ich getan: Frau L. (Mitmieterin) sucht für sich selber eine seniorengerechte Wohnung und hält dabei immer Ausschau nach einer Wohnung für mich. Und schickt mir außerdem die elekronisch vorliegenden Angebote.
Richtig ist, daß ich mit Assistenz (die mir Zeitungen besorgt und umblättert, die mit mir die Wohnungen besichtigt) noch mehr tun könnte. _Könnte_. Aber wie sieht es denn aus? Ich erhalte z. Zt. Assistenz für 8 Stunden täglich. Mein Bedarf beträgt 24 h. Wenn also Assistenz da ist, dann pflegt sie mich oder bringt mich zu den Therapien oder zum Arzt. Mehr ist nicht drin.
Im übrigen ist es doch absurd: ich habe eine 104,7 qm-Wohnung, zahle 1,71 EUR pro qm Kaltmiete. Und das günstigste Angebot, das mir von der Gegenseite zugearbeitet wurde, betrug 6 EUR pro qm für 77,45 qm, siehe: http://www.cvo6.de/Wiki/index.php?title=OBJEKTRECHERCHE_POTSDAM.PDF:_06.09.12
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