Schriftsatz an das SG vom 22.04.15
Rechtsanwalt Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Str. 8
14469 Potsdam
Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam
Potsdam, den 22.04.2015
In dem Eilverfahren
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
S 20 SO 40/15 ER
wird mitgeteilt, dass der Antragsteller am 17.04.2015 ärztlich untersucht wurde. Festgestellt wurde insbesondere ein "ausgezeichneter Pflegezustand, keine Infektionen, keine Mykose etc."
Glaubhaftmachung: Attest vom 17.04.2015, in Kopie als Anlage
Die Behauptung des Antragsgegners, es bestünde ein gewichtiger Anlass zu der Annahme, dass der Pflegezustand des Antragstellers unzureichend sei, ist also unrichtig.
Ohnehin hat sich im Erörterungstermin herausgestellt, dass Frau W. insbesondere zu der Frage der unterstellten Pilzkrankheit "an verschiedenen Körperstellen" gar nicht befragt worden war, so dass die entsprechende (und angeblich über den Pflegedienst kolportierte) Äußerung lediglich einer überbordenden Phantasie geschuldet sein dürfte.
Eine Abschrift habe ich beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen