Schriftsatz an das SG vom 24.04.15

Aus cvo6
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Rechtsanwalt
Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Str. 8
14469 Potsdam

Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Potsdam, den 24.04.2015

In dem Eilverfahren

Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
S 20 SO 40/15 ER

wird noch im Nachgang des Erörterungstermins klargestellt, dass der Antragsteller keinerlei Bedenken gegen eine aktuelle Begutachtung hat. Ich rege an, Herrn Marciniak oder Frau Brückner mit einer Begutachtung zu betrauen. Diese sind in einer vom Antragsgegner aktuell vorgeschlagenen Liste aufgeführt (Anlage 1).

Allerdings gehe ich davon aus, dass eine Begutachtung nichts wesentlich Neues zugunsten des Antragsgegners erbringen wird (und kein Anlass für eine Neufeststellung gegeben ist). Insofern wird daran erinnert, dass selbst die eher strenge MDK-Begutachtung die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung ermittelt hatte, zumal sich der Gesundheitszustand seitdem noch verschlechterte, ebenso gehen die behandelnden Ärzte von einem solchen Bedarf aus; im Übrigen ergibt sich dieser auch aus dem Beratungseinsatz vom 23.04.2015 (Anlage 2).

Vorsorglich wird mitgeteilt, dass - aufgrund der Dringlichkeit - Einverständnis mit einer "Zwischenregelung" besteht.

Eine Abschrift habe ich beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Drescher
Rechtsanwalt

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