Schriftsatz an das SG vom 27.12.16

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Rechtsanwalt
Dr. phil. Falko Drescher
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Sozialgericht Potsdam
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Potsdam, den 27.12.2016
Mein Zeichen: 051-15-D

In dem Rechtsstreit
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
Az.: S 20 SO 3/15

wird darauf hingewiesen, dass die Angelegenheit am 19. Dezember 2016 vor dem Landessozialgericht (Az.: L 23 SO 310/16 B ER) mit erörtert wurde. Im Ergebnis hat die Beklagte erklärt, dass die Pflegearbeitsbedingungsverordnung “auch für die zurückliegenden Zeiträume (…) keine Anwendung" finden soll. Demgemäß sind insbesondere die Bereitschaftszeiten nicht nur anteilig zu vergüten. Dem aktuellen, vor dem Landessozialgericht geschlossenen Vergleich liegt auch eine Berechnung zugrunde, bei der die Regiekosten pauschal mit 200,00 € eingestellt wurden.

Die Beklagte wird gebeten mitzuteilen, ob auf dieser Grundlage - unter Berücksichtigung der Klageerweiterungen vom 27.11.2015 und 13.10.2016 - hinsichtlich der nun (nur) noch streitigen Zeitraumes 01.02.2015 bis 31.10.2016 ebenfalls eine Einigung möglich erscheint.

Zwei Abschriften habe ich beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen

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