Schriftsatz an das Sozialgericht Az.: S 20 SO 40/15 ER
Rechtsanwalt
Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Str. 8
14469 Potsdam
Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam
Potsdam, den 31.03.2015
In dem Eilverfahren
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
S 20 SO 40/15 ER
wird ergänzend daran erinnert, dass die Lohnabrechnung über die Buchhalterin (Frau Ducksch) erfolgt und das Geschäftskonto durch Herrn Rüdiger Otto, der ebenfalls Buchhalter ist, kontrolliert wird.
Der Antragsgegner hat auch selbst mit Schreiben vom 20.03.2015 eine "Entlastung der letzten Abrechnung PB Oliver Lenz" erteilt.
Insofern der Antragsgegner dennoch aktuell Zweifel an einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Budgets hegen möchte, müsste er diese substantiiert darlegen.
Und selbst wenn solche Zweifel glaubhaft gemacht wären, würde sich als Konsequenz allenfalls ergeben, dass der Antragsteller auf anderem Wege (notfalls durch einen weiteren Wechsel bei der Buchhaltung) sicherstellen müsste, dass die Mittel nachvollziehbar verwendet werden.
An dem Persönlichen Budget selbst würde sich also auch dann nichts ändern.
Eine Abschrift habe ich beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen