Schriftsatz an das Sozialgericht vom 17.03.14

Aus cvo6
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Rechtsanwalt Peter Klink
Lennéstr. 71
14471 Potsdam

Sozialgericht Potsdam
- 20. Kammer -
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Potsdam, den 17.03.2014
Mein Zeichen: 00014-13/PK/me

In dem Rechtsstreit
Lenz, Oliver
gegen
Landeshauptstadt Potsdam
- S 20 SO 144/13 -

kommt der Unterzeichner zurück auf den mündlichen Erörterungstermin vom 10. März 2014 und teilt zur Verdeutlichung für den Kläger und seiner Rechtsposition bzw. auch zur Korrektur derselben wie folgt noch einmal mit:

Der Kläger benötigt aufgrund der bei ihm vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen - dies hat die Beklagte auch zugestanden - 24 Stunden Assistenz.

Dementsprechend - geht man wie die Beklagte selbst - von einem Stundensatz von brutto 9,42 € (Arbeitgeberbrutto) aus, fallen am Tag Kosten für den Kläger in Höhe von 226,08 € an. Bei 365 Tagen im Jahr ergibt sich ein Betrag von 82.519,20 €. Hinzu kommen Kosten für den Urlaubsanspruch, Berufshaftpflichversicherung/Unfallversicherung, Regiekosten, Nachtzuschläge. Abzuziehen ist die Erstattung der fiktiven Lohnfortzahlungskosten in Höhe von 70 %. Weiterhin kommen hinzu die Kosten für die Lohnabrechnungen sowie Unterkunftskosten und Kosten für eine Begleitperson.

Nach alledem geht der Kläger davon aus, dass auch die Beklagte selbst aufgrund der Feststellung des 24stündigen Assistenzbedarfes des Klägers nunmehr mindestens von den Zahlen ausgehen wird, die das erkennende Gericht im Rahmen des Erörterungstermins am 10. März 2014 vorgeschlagen hat und für die Vergangenheit vorschlägt.

Eine einfache Abschrift anbei.

gez. Klink
Rechtsanwalt

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